Liebe Frau Bader,
Sorry, dass ich schon wieder eine Frage stellen muss: Ich bin seit wenigen Wochen rechtskräftig geschieden. Kinder sind 5, 8 und 10. Bisher zahlte mein Exmann Unterhalt für die Kinder, hat diesen jedoch vor einer Woche komplett eingestellt und eigenständig meine bisherigen Kinderbetreuungszeiten auf meine Ex- Schwiegereltern verlagert. Jugendamt sagt, aufgrund der " neuen Regelung" müsse man den Unterhalt neu berechnen, Vater dürfe selbstverständlich seine Kinder intensiver als bisher betreuen und ich hätte keinen Einfluss darauf zu nehmen, wer dann in dieser Zeit meine Kinder betreut. (Tenor: toll, so ein engagierter Vater und dann auch noch verbesserter Kontakt zu den bisher sehr inaktiven Grosseltern...). Ist das alles so? Darf er das wirklich alles so machen? Welche Möglichkeiten und Chancen habe ich?
von
nnicki
am 06.04.2014, 21:22
Antwort auf:
Müsste ich überhaupt Vollzeit arbeiten?
Hallo,
Sie meinen, ob Sie wegen Unterhalt eine Erwerbsobliegenheit haben? beim Alter der Kinder nur TZ
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 11.04.2014
Antwort auf:
Müsste ich überhaupt Vollzeit arbeiten?
Verstehe nicht was Du schreibst.
Die Kinder leben bei Dir oder ihm ?
Wann betreuen die Großeltern die Kinder und was wurde im Rahmen der Scheidung beschlossen ?
Wie war der Umgang vorher und wie ist er jetzt ?
Und wie arbeitest Du bisher ?
von
Sternenschnuppe
am 06.04.2014, 21:48
Antwort auf:
Müsste ich überhaupt Vollzeit arbeiten?
Hattest du dich denn ausdrücklich, schriftlich und nachweisbar gegen diese "neue Regelung" gewehrt?
So oder so würde ich das Ganze ganz flott zum Anwalt tragen!
Dein Mann versucht gerade Tatsachen zu schaffen, das JA macht mit und du wirst dieses Spiel jetzt verlieren, wenn du dich nicht jetzt sofort korrekt wehrst.
von
Pamo
am 07.04.2014, 08:56