Mündl bereits mit AG nach erstem Kind Teilzeit vereinbart - nun schwanger

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Mündl bereits mit AG nach erstem Kind Teilzeit vereinbart - nun schwanger

Sehr geehrte Frau Bader, mit meinem Arbeitgeber habe ich mündlich bereits ausgemacht, dass ich nach meiner 2jährigen Elternzeit daheim ab Anfang April 2015 wieder in die Arbeit als 18 Std-Teilzeitkraft gehen werde (aber das 3. Jahr Elternzeit hänge ich hinten dran). Nun muß ich, damit der neue Arbeitsvertrag angefertigt werden kann, dies noch schriftlich mitteilen, was ich die nächsten Tage nun getan hätte. Nun bin ich aber überraschenderweise lt. Schwangerschaftstest wieder schwanger (5. SSW) und nun stellt sich für mich ein schwieriges "Zeitfenster"; Bis zur 12. SSW ist die SS ja noch sehr unsicher und es kann viel passieren (was ich natürlich nicht hoffe) und man sollte ja bis dahin ja erst mal abwarten, es mitzuteilen. Die 12. SSW wären bei 3-4 Wochen vor meinem eigentlichen Arbeitsbeginn. Ich würde 4 Monate arbeiten gehen, dann fängt auch schon wieder die neue Mutterschutzfrist an (vorr. ET Ende Sept. 2015). Einen Termin beim FA habe ich erst in knapp zwei Wochen für den Mutterpass usw. Ich bin sehr ratlos, wie ich mich jetzt verhalten soll, wenn ich wieder in die Arbeit gehe und ich ja gleich sage, ich bin schwanger :-(, oder soll ich ihm das gleich mitteilen? Ich kann mir nicht vorstellen, dass sich eine 4-monatige Beschäftigungszeit für den AG "rentiert", mein Arbeitgeber ist ein sehr großer Betrieb. Welche Rechte und Möglichkeiten haben ich und der Arbeitgeber zu dieser Situation und wie kann ich sie Ihrer Meinung nach am sinnvollsten gestalten? Vielen herzlichen Dank für Ihre Hilfe, es grüßt herzlich Sternensee

von Sternensee am 19.01.2015, 11:17



Antwort auf: Mündl bereits mit AG nach erstem Kind Teilzeit vereinbart - nun schwanger

Hallo, nichts sagen, unterschreiben und arbeiten. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 21.01.2015



Antwort auf: Mündl bereits mit AG nach erstem Kind Teilzeit vereinbart - nun schwanger

Unterschreiben und arbeiten. Jeder Monat mit Einkommen erhöht Dein Elterngeld, welches aktuell beim Mindestsatz liegt von 300€. Wenn der AG dem Vertrag dann nicht nachkommen will weil ihm das zu umständlich ist, dann steht es ihm frei Dich bezahlt! freizustellen. Du willst Deinen vertraglichen Pflichten ja nachkommen. Nix sagen, unterschreiben und dann sagen, wenn Du wieder da bist.

von Sternenschnuppe am 19.01.2015, 17:00



Antwort auf: Mündl bereits mit AG nach erstem Kind Teilzeit vereinbart - nun schwanger

Hallo, ok, vielen Dank für die Antwort, das ist mir wirklich eine große Hilfe, jetzt muss ich nur noch abklären, dass der Vertrag vom AG nicht erst bei Arbeitsantritt zum Unterschreiben ist. Liebe Grüße, Sternensee

von Sternensee am 20.01.2015, 06:26



Antwort auf: Mündl bereits mit AG nach erstem Kind Teilzeit vereinbart - nun schwanger

In der 16. Woche sieht man auch meist nicht so viel Bauch ;-) Auf jeden Fall nix sagen bevor es unterschrieben ist !

von Sternenschnuppe am 20.01.2015, 08:23



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