Frage: MuSch-Frist Zeitraum

Vielen herzlichen Dank Frau Bader, zwei Fragen: Ist dann die MuSch-Frist 6 Wochen vor + 1 Tag der Geb. + 8 Wochen nach richtig (14 Wochen u.der Tag der Geburt zählt dazu oder wohin? Und Ist das folgende Beispiel richtig? 1.1 Wenn ein Kind nach dem errechneten Termin zur Welt kommt.... ... verlängert sich die Schutzfrist vor der Geburt um diese Tage. Nach der Geburt haben Sie trotzdem die regulären acht oder zwölf Wochen Mutterschutz. Das Mutterschaftsgeld erhalten Sie während der gesamten Zeit der Schutzfrist Beispiel (hat mit mir von den Daten erst mal nichts zu tun): Voraussichtlicher Entbindungstermin 12.05. Beginn der Mutterschutzfrist: 31.03. Tatsächlicher Entbindungstag: 19.05 Ende der Mutterschutzfrist: 14.07. Das Kind wird sieben Tage nach dem vom Arzt bescheinigten Termin geboren. Deshalb wird das Mutterschaftsgeld vor der Geburt für sieben statt sechs Wochen gezahlt und nach der Geburt für 8 Wochen insgesamt also für 15 WOCHEN vom 31.03. bis 14.07. 1.2. Wenn ein Kind vor dem errechneten Termin geboren wird... ... verlängert sich die Schutzfrist nach der Geburt um die TAge, die das Kind eher geboren wurde. Beispiel s.o. Voraussichtlicher Entbindungstermin: 12.05. Beginn der Mutterschutzfrist: 31.03. tatsächlicher Entbindungstag 05.05. Ende der Mutterschutzfrist: 07.07. Das Kind wird sieben Tage vor dem vom Arzt bescheinigten Termin geboren. Deshalb wird das Mutterschaftsgeld vor der Geburt für fünf Wochen gezahlt und nach der Geburt für neun Wochen, insgesamt also 14 WOCHEN vom 31.03. bis 07.07. Richtig? Ich freue mich auf Ihre Antwort. Mit freundlichen Grüßen S. Limmer

von jonnyboy am 27.01.2016, 07:01



Antwort auf: MuSch-Frist Zeitraum

Hallo, bitte die Hinweise lesen u allgemeiner fragen Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 27.01.2016



Antwort auf: MuSch-Frist Zeitraum

Richtig. Kind nach Termin geboren => insgesamt mehr Mutterschutz, weil sich der Mutterschutz vor Geburt verlängert, der nach Geburt aber 8 Wochen bleibt. Kind vor Termin geboren => insgesamt genauso viel Mutterschutz, weil sich der Mutterschutz, der vor der Geburt "gefehlt" hat hinten dranhängt. Letzteres kann in Bezug auf EG doof werden, wenn dadurch der dritte Lebensmonat angefangen wird und man vorhatte EGPlus zu nehmen. Denn dann wäre der 3. Monat auch noch ein voller Monat und den kann man dann nicht splitten. Wenn das Kind nach Termin kommt "gewinnt" man Muttterschutzzeit. Weniger als die 6+8 Wochen kann es nicht werden. LG Lilly

Mitglied inaktiv - 27.01.2016, 12:55



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