Hallo Frau Bader, gilt meine regelmäßige, monatliche Leistungszulage von x Prozent zu den "Sonstigen Bezügen", die beim Elterngeldantrag außen vor sind? Oder darf ich sie zu meinem Nettogehalt hinzurechnen? (Der Prozentsatz hat sich in den letzten 12 Monaten 1x geändert). Vielen Dank für Ihre Hilfe! Katrin *h0bbes*
von h0bbes am 30.06.2015, 16:48