Liebe Frau Bader,
Mein Arbeitgeber hat angefragt, ob ich trotz individuellem Bv nach § 3 einige einfache Bürotätigkeiten von zu Hause aus ausführen könnte. Ähnlich wie die Kollegen, die ein generelles Bv nach §4 haben. Darf ich das, wenn ich mich danach fühle?
Viele Dank!
von
acittica
am 29.06.2016, 16:20
Antwort auf:
Mit einem Beschäftigungsverbot nach §3 arbeiten?
Hallo,
wie so wollen sie sich danach fühlen?
Ein Beschäftigungsverbot bedeutet nicht, dass Sie krank sind, sondern dass auf der Arbeit irgend eine Gefahr besteht.
Der Arbeitgeber darf Sie umsetzen auf einem ungefährliche Stelle.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 01.07.2016
Antwort auf:
Mit einem Beschäftigungsverbot nach §3 arbeiten?
Wenn das Beschäftiungsverbot vom Arzt nach § 3 "für jede Tätigkeit" gilt, dann ist das Verbot zwingend und du darfst auch nicht freiwillig im Büro von zu Hause aus arbeiten (Heimarbeit).
Du kannst aber mit deinem Arzt sprechen und fragen, ob er das Beschäftigungsverbot ändern könnte, und dabei angeben, für welche Tätigkeiten er das BV angebracht hält. Es gäbe folgende Möglichkeiten:
- für jede mittelschwere und schwere körperliche Arbeit
- für jede Tätigkeit mit Heben und Tragen ....
- usw.
Es kommt drauf an aus welchen Gründen der Arzt das BV ausgesprochen hat und von welchen beruflichen Anforderungen er ausgegangen ist. Wenn der Arzt das o.k. gibt und das BV abändert, wäre das möglich.
Beim generellen BV nach § 4 ist das etwas anderes. Da ist die Bürotätigkeit eine unschädliche Ersatztätigkeit, die ausgeführt werden MUSS (nicht "kann").
Mitglied inaktiv - 29.06.2016, 16:29