Liebe Frau Bader, zunächst einmal herzlichen Dank für Ihr Engagement für uns Eltern. Nun zu meiner Frage: Nach langem Wunsch bin ich schwanger, Entbindungstermin in November 2017. Ich befinde mich in der Ausbildung zur Psychotherapeutin, seit 2015 habe ich dadurch Umsätze aus freiberuflicher Selbständigkeit ohne jeglichen Gewinn. Zum anderen hatte ich bis Ende 2016 Einnahmen aus einem Teilzeit -Angestelltenverhältnis. Leider verstarb dann mein Arbeitgeber und seit Januar beziehe ich ALG1 plus weiterlaufen die freiberuflichen Einnahmen. Wird für die Elterngeldberechnung nun das letzte Wirtschaftsjahr herangezogen oder die letzten 12 Monate? Sollten es leider die letzten 12 Monate sein, habe ich ja noch keine Steuererklärung für das Jahr. Was gebe ich da an? Nur die bis dahin zugeflossenen Umsätze und Ausgaben der letzten 12 Monate (Krankenkassen zahlen deutlich nach Quartalsende)? Und 10 Monate ALG1 und 2 Monate Gehalt aus Angestelltenverhältnis? Ich hoffe, meine Frage ist verständlich und danke schon jetzt für Ihre Antwort!
von PPIA am 13.04.2017, 10:56