Hallo Frau Bader!
Mein Sohn ist am 05.07.16 geboren. Ich habe bei meinem Arbeitgeber erstmal 1 Jahr Elternzeit beantragt. Am 01.08.17 würde ich gerne im selben Betrieb (5angestellte) wieder circa 10 std pro Woche auf 450€ arbeiten wollen. Da mein Freund und ich nicht verheiratet sind, müsste ich mich ja selbst krankenversichern und und ... wäre es möglich, die Elternzeit quasi um ein Jahr zu verlängern ( der jetzige Vertrag ruht) und dann einen neuen befristeten Vertrag für 450€ zu vereinbaren, so dass ich weiterhin pflichtversichert bleibe und keine weiteren Beiträge zahlen muss? Oder wäre es sinnvoller einfach noch ein Jahr zu hause bleiben, denn wenn das Kind 2 Jahre alt ist würde ich gerne wieder 25-30 std arbeiten.
Vielen Dank im Voraus
von
Tina248
am 09.01.2017, 08:23
Antwort auf:
Minijob während elternzeit bei dem gleichen Arbeitgeber möglich ?
Hallo,
1. In der EZ sind Sie beitragsfrei versichert
2. In der EZ können Sie dann auch TZ arbeiten
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 09.01.2017
Antwort auf:
Minijob während elternzeit bei dem gleichen Arbeitgeber möglich ?
Nach der Elternzeit wird der ursprüngliche Arbeitsvertrag wieder aktiv und du bist verpflichtet dem AG in diesem Umfang zur Verfügung zu stehen (oder rechtzeitig zu kündigen).
Da du aber gerne Teilzeit arbeiten möchtest, kannst du die EZ verlängern, wenn der AG zustimmt. (Er muss nicht zustimmen.) Am besten verlängere die EZ so lange, wie du nicht im ursprünglichen Umfang arbeiten möchtest.
Bitte alles frühzeitig mit dem AG regeln, um die Fristen zu wahren. Wichtig, dass rechtzeitig die Kinderbetreuung klappt, auch mit Eingewöhnung.
Mitglied inaktiv - 09.01.2017, 09:17
Antwort auf:
Minijob während elternzeit bei dem gleichen Arbeitgeber möglich ?
Ich frage dich jetzt mal ganz ernsthaft, wenn Du eh TZ arbeiten willst nach dem EG, warum meldest Du dann nur 1 Jahr EZ an? welchen Vorteil hast Du dir davon versprochen?
Jetzt hast Du das Problem das Du, sofern der AG nicht zustimmt, die EZ nicht verlängern kannst. Innerhalb der EZ hättest Du sowohl bei deinem AG bis zu 30 Std arbeiten können - Teilzeit oder Minijob - oder mit dessen Zustimmung auch woanders. Ohne das du den Vollzeitvertrag kündigen musst.
Stimmt der AG nicht der Verlängerung zu, musst Du entweder kündigen, und kannst dann evtl als Minijobber/TZ bei ihm weiter arbeiten oder Vollzeit arbeiten. Das ganze ohne den Kündigungsschutz den man in der EZ hat - auch dann wenn man arbeitet innerhalb dieser. Anspruch auf eine Teilzeitstelle hast Du gesetzlich nicht da weniger wie 15 Mitarbeiter.
Rede also mit dem AG, versuch zu verlängern und dann frage ob Du bei ihm arbeiten kannst oder auch woanders. Und, solange Du in EZ bist, bist Du auch krankenversichert - egal ob Du arbeitest oder nicht. Ohne Ag allerdings keine EZ und damit auch keine Krankenversicherung. Und als Minijobberin außerhalb der EZ fallen Rentenversicherung usw weg. Minijpober ist immer das schlechteste was man als Frau machen kann für die eigene Absicherung - jedenfalls dann wenn man sich nicht innerhalb einer EZ befindet.
Mitglied inaktiv - 09.01.2017, 17:47