Hallo Frau Bader, ich würde gerne 2 Jahre Elternzeit beantragen, jedoch das Elterngeld nur auf 1 Jahr auszahlen lassen, damit ich im 2 Jahr auf 450 € Basis ohne Anrechnung aufs Elterngeld arbeiten kann. Nun kommt mein Problem. Ich möchte den 450€ Job nicht bei meinem normalen AG antreten, da dieser zu weit weg ist und demnach wenig Sinn ergibt. Mein Vertrag sieht vor das ich mir jeden Nebenjob vom meinem AG genehmigen lassen muss. Gilt eine solche Klausel auch für die Elternzeit, oder muss mir mein normaler Arbeitgeber in dieser Zeit einen 450€ Job bei einem anderen Unternehmen genehmigen? Ich hoffe man kann verstehen was ich meine... :) Danke und viele Grüße, Nina Commendatore
von Nina1188 am 13.11.2014, 13:45