Hallo. Hätte eine Frage zum Thema Minijob und Mutterschutz bzw. Elterngeld. Habe ich es richtig verstanden, dass man im gesamten Mutterschutz (also die 6 Wochen vor der Geburt und die 8 Wochen danach) nur die 210€ Mutterschaftsgeld erhält? Wie verhält es sich, wenn man mehr als 390€ monatlich verdient hat, also z.B. 400-450€? Bekommt man dann ganz normal Mutterschaftsgeld (also berechnet aus diesem Einkommen) mit Arbeitgeberzuschuss? Kann man trotz der 210€ Mutterschaftsleistungen ab dem ersten Lebensmonat Elterngeld beziehen? Danke und LG.
von Vanillepudding am 21.11.2014, 11:45