Hallo Frau Bader,
ich habe vor kurzem von meinem Arzt ein Beschäftigungsverbot bekommen. Darf ich dennoch einen Minijob ausführen in dem die Tätigkeit nichts mit denen aus meinem Hauptjob zu tun haben? Falls ja, kann ich dadurch finanzielle Kürzungen bekommen?
Vielen Dank für Ihre Antwort.
Liebe Grüße
von
maschinaG
am 25.06.2016, 13:56
Antwort auf:
Minijob trotz Beschäftigungsverbots?
Hallo,
kommt darauf an, ob die Geafhr tatsächlich nicht besteht.
Und der alte Ag muss zustimmen.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 27.06.2016
Antwort auf:
Minijob trotz Beschäftigungsverbots?
Das kommt drauf an, was auf dem individuellen Beschäftiungsverbot drauf steht. Meistens steht da drauf "Das Beschäftigungsverbot bezieht sich auf jede Tätigkeit". Wenn das zutrifft, dann darfst du auf keinen Fall in dem Minijob noch arbeiten.
Hat denn der Arzt das Beschäftigungsverbot wegen besonderen Gefährdungen im Hauptjob ausgesprochen? Wenn ja, wegen welchen? Das ist nämliche Sache des Arbeitgebers, nicht des Arztes.
Mitglied inaktiv - 25.06.2016, 15:16