Mietrecht, wir ziehen aus, was genau sind Gebruchsspuren

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Mietrecht, wir ziehen aus, was genau sind Gebruchsspuren

Hallo Frau Bader, wir wohnen zu Zeit zu viert in einer 3 Zimmer Wohnung. Das Gebäude mit allen Wohnpartein ist ein neubau und wir sind nach fertigstellung die ersten Mieter. Nun ziehen wir um. Unsere Vermieter sind ganz schön streng. Nachdem wir jedes Jahr Nachzahlungen zwischen 1000 - 1600 € pro Jahr hatten, haben wir uns im Mieterverbund angemeldet, es wurde versucht anwaltlisch zu klären und letztendlich haben wir da doch etwas einsparen können. Nun aber zu der Hauptfrage, wir haben den Eindruch unser Vermieter möchte abkassieren und so viel wie möglich einsparen. Wir kennen fast alle Mieter in unserer Hausabteilung. Und die bis jetzt ausgezogen sind haben Ihre Kaution auch nicht wieder gesehen. Den beim Auszug wurden so viel wie nur möglich Mängel aufgenommen, welche der Mieter dann tragen soll, bzw mit seiner privaten Haftpflichversicherung abrechnen. Die Wohnungen sind alle Praragraph 5 Schein Wohnungen oder für Rentner mit Dringlichkeitsschein etc. Das heisst nicht nur bei der Kalt zu warm Miete wurden alle abgezogt, nein es geht noch weiter, der Mieter verlangt nun, alles einwandfrei in weiß zu streichen, keine kratzer im Prakettboden, Gebrauchsspuren oder abnutzen an Türen und Rahmen müssen reperatiert oder bei der Versicherung angegeben werden und als Wertminderung ausgezahlt werden. Und sagen die Vermieter dann sowas wie, geben Sie das bei Ihrer Verischerung an und sagen lassen sich was einfallen. (die beispiele gehen schon in Richtung Versicherungsbetrug). Wir sind keine Handwerkerprofis, und können nicht alle Wände vor dem Streichen sleifen, professionell spachteln und ohne jeglichen Farbunterschied die Wände in die vorherige Farbe steichen. Auch den Prakettboden von 80 qm können wir nicht schleifen und ausbessern lassen, wie stellen sich den die Vermieter das vor. Wir geben mehr Geld aus um beim Auszug die Wohnung so zu hinterlassen als wir eingezogen sind. Die Mängel die wir bei Einzug angegeben haben wurden nach Jahren nicht ausgebessert, ausser einmal, da wurden die Bodenleisten mit Silikon besser befestigt und nun ist das so vergilbt und sieht dreckig aus. Von anderen Mietern die schon ausgezogen sind, wissen wir, das bei der Wohungsübergabe in einem sehr harten und beleidigenden Ton (die Mieter wurden als asozial bezeichnet) alle Mängel notiert worden sind und bezahlt werden müssen. Kaum etwa geht als Gebrauchsspuren durch, nein eher als Sachbeschädigung. Auch die Kaution wurde einbehalten um die nächste Nachzahlung damit zu begleichen (auch wenn diese nicht rechtenes sind (vom Mieterverbund und Anwalt kontrolliert)). Es kann doch nicht sein das alle Mieter sich im Mieterverbund eingetragen haben, das fast alle Mieter beim Auszug eine längere Mängelliste als beim einzug bekommen, mit einer fetten Rechung, und die Kaution nicht zurück bekommen haben. Wir vermuten hier Betrug, den wie uns gesagt worden ist, kann man bei den Mietern die als erstes eingezogen sind, noch viel abrechnen, denn bei den nächsten Mietern kann bei Auszug kaum noch nachvollziehen werden welche Gebrauchsspuren bzw (nach aussage der Vermieter) zerstörungen oder Sachbeschädigungen er verursacht hat. Wir sind eine junge Familie die sich sowas nicht leisten kann. Nicht umsonst haben wir eine § 5 Schein Wohnung. Ah ja reperariert wird von der Seite der Vermieters nichts, der nächste Mieter zieht sofort ein, auch die Mängel vor Jahren wurden nicht repariert und als wir dies erwähnt haben, haben die Vermieter nur sehr unfreundlich gesagt das, dass uns nichts angeht und wir da nichts zu sagen haben, Sie sind nur interessiert die Kratzer etc die von den Mietern gemacht worden sind aufzuführen. Wenn Sie sich die bewertung im Internet zu dem Vermieter anschauen sieht man, das er schon angeklagt worden ist, den er hat versucht bei Erstbezug, den Keller, Stellplätze und Prakettboden mit den § % Schein Mietern abzurechnen. Küche wollte er erst keine reinstellen, und hat nur (mündlich) gesagt, das wir uns eine durch eine Finanzierung reinstellen können welche er später abkauft. Als wir das dann bei Kündigung angesprochen haben, wurde erst mal gelacht und uns gesagt, das die Küche keinen Wert mehr hat ( ohne die gesehen zu haben ) diese für paar hundert Euro abgekauft werden kann ( Neuwert fast 5000€). Und hat den Kontakt zu den Nachmietern sozusagen verboten. Das alles spricht für die Art und Weise des Vermieters, seine Geldgier. Wir sollen jetzt eine Handwerkerfirma für einen Kostenvoranschlag und die daraus resultierenden Wertminderung (und dann bieten die uns auch noch eine Firma an), die wir dann bei unserer Versicherung angeben sollen, und dann wird noch gesagt, dieser Vorschlag bzw Idee das so zu machen, habe nur Vorteile für uns, und macht das für uns und den Vermieter einfacher. Stimmt das? Was gelten als Gebrauchsspuren? Dürfen wir kratzer im Parket und Türen mit der Privaten Haftpflicht abrechnen (und lohnt es sich für uns, denn erhöhen sich dadurch nicht die Beiträge) Wie können wir uns da rechtlich absichern? Müssen wir alle Kosten mit den Handwerkern tragen? Dürfen wir nicht das alles selber machen, weil wir keine Profis sind, dürfen doch auch Gebrauchsspuren oder ungleichmäßigkeiten bie Streichen etc sein? Danke für Ihre Zeit und Antwort. Viele Grüße

von hope-and-victory88 am 20.09.2016, 11:39



Antwort auf: Mietrecht, wir ziehen aus, was genau sind Gebruchsspuren

RUB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 21.09.2016



Antwort auf: Mietrecht, wir ziehen aus, was genau sind Gebruchsspuren

Ihr seit hier leider falsch, das Forum bezieht sich nur um Fragen rund um´s Baby/Kind. Also Dinge wie Unterhalt usw. Nicht um Mietdinge. Also wendet euch da biete an den Mieterbund. Kleiner Tipp, wenn ihr beim Einzug Mängel habt nachweislich aufgenommen habt, dann nimmt das mit zum Termin beim Mieterbund. Ebenso Mietvertrag und schriftliche Nachweise über nachträgliche Schäden. Ihr werdet ja hoffentlich beim Einzug und falls schon erfolgt auch beim Auszug ein Abnahmeprotokoll gemacht haben, sonst wird es schwierig zu beweisen das Schäden schon vorher da waren. Ansonsten gilt, alles was normale Abnutzungserscheinungen sind muss der Vermieter hinnehmen, darüber hinaus müsst ihr natürlich haften.

Mitglied inaktiv - 20.09.2016, 13:05



Antwort auf: Mietrecht, wir ziehen aus, was genau sind Gebruchsspuren

Ihr braucht eine ganz ausführliche Beratung beim Mieterbund. Habt Ihr schon eine "Mängelliste"? Die würde ich mitnehmen, Fotos machen und klären, wofür Ihr tatsächlich gerade stehen müsst und wofür nicht. Das meiste werden normale Gebrauchsspuren sein. Es kommt auf Euren Vertag an, ob Ihr überhaupt Schönheitsreparaturen durchführen müsst. Einige Klauseln sind ungültig. Ihr müsst sicher keine Wände abschleifen, weisseln reicht. Mit der Küche habt Ihr ohne etwas Schriftliches tatsächlich schlechte Karten. Im Zweifel könnt Ihr sie mitnehmen bzw. zumindest die Geräte verkaufen. Das würde ich vorab zumindest probieren, bevor ich sie für einen Apfel und ein Ei dem Vermieter schenke. In der Regel hat man als Mieter ziemlich gute Karten, nichts oder wenig bezahlen zu müssen. Selbst wenn man wirklich einiges kaputt gemacht. Kaution lässt sich gerichtlich erstreiten. Erstmal auch ohne Anwalt.

von emilie.d. am 20.09.2016, 23:14