Sehr geehrte Frau Bader, Zur Zeit bin ich im Mutterschutz (das Kind soll am 02.03.2017 zur Welt kommen. Mein Teilzeit Arbeitsvertrag (20 Stunden pro Woche) läuft zum 30.06.2017 aus. Bis zu diesem Tag würde ich gerne in Elternzeit gehen und ganz zu Hause bleiben also das volle Elterngeld beziehen. Ab dem 01.07.2017 möchte ich bei meiner jetzigen Chefin einen neuen Arbeitsvertrag beginnen (Midijob) über Ca 12 Std/ Woche und ab dann auch Elterngeld Plus beziehen. Die Elternzeit würde ich bis zum 20 Lebensmonat des Kindes beantragen und bis dahin dann Elterngeld Plus beziehen. Nun ist meine Frage, in der Elternzeit fallen für den Arbeitnehmer ja die Sozialversicherungsabgaben weg, sofern ich das richtig verstanden habe? Ist das auch der Fall wenn der eine Vertrag ausläuft und direkt ein neuer geschlossen wird? Wie ist das bei dem Midijob, fallen da die Abgaben weg oder muss ich diese während der Elternzeit zahlen? Ich bin Grenzgänger dh. Ich lebe in Belgien und arbeite in Deutschland. Sofern bin ich in Deutschland wirklich bei Beschäftigung dazu verpflichtet mich zu versichern.... Ich hoffe ich konnte die Sache klar schildern. Mit freundlichen Grüßen
von Riinchen93 am 19.01.2017, 23:23