Guten Tag Frau Bader, es geht um folgende Situation. Ich bin in ungekündigter Anstellung bei meinem Arbeitgeber in Vollzeit seit zwölf Jahren beschäftigt. Momentan bin ich in Elternzeit. Ich habe Elternzeit für zwei Jahre beantragt. Ich habe mir das Elterngeld auch auf zwei Jahre aufteilen lassen. Nun ist das erste Jahr Elternzeit rum und ich wollte eine geringfügige Beschäftigung in einem anderen Unternehmen beginnen. Die Genehmigung meines Arbeitgebers habe ich. Jetzt hat mir das neue Unternehmen aber angeboten auf Grund meiner Qualifikation, keine geringfügige Beschäftigung (40 Stunden im Monat für 450€) , sondern 30 Stunden mit einem Stundenlohn von über 15€. Das heißt es wäre ja keine geringfügige Beschäftigung, da ich die 450€ überschreiten würde. Wie ist das geregelt? Darf ich es annehmen, obwohl ich einen festen Arbeitgeber habe? (Ich dachte immer es wäre nur ein 450€ Job nebenbei erlaubt) Oder wären die dreißig Stunden schon als Teilzeit angesehen? Und wie ist es steuerlich? Würde ich in Lohnsteuerklasse 6 eingestuft? Es ist alles ein bisschen verwirrend für mich. Ich weiß ich darf dreißig Stunden arbeiten, auch dass ich im Zeiten Jahr keine Abzüge beim Elterngeld hätte, aber darf ich als zweitjob in der Elternzeit die 450€ überhaupt überschreiten? Ich wäre sehr dankbar für Ihre Rückmeldung. Vielen Dank.
von Laan1712 am 07.02.2017, 19:30