Hallo Frau Bader, wie und vorallem wann beantragt man den Mehrbedarf für Schwangere nach § 30 Abs. 2 SGB XII? Der Mehrbedarf steht einem ab der 13.SSW zu. Sollte man ihn also noch in den ersten kritischen 12 Wochen beantragen? Wenn man ihn erst in der 16.SSW beantragt, bekommt man ihn dann rückwirkend nachgezahlt? Formulare finde ich keine. Beantragt man den formlos unter Vorlage des Mutterpassses? Was, wenn man das Baby verliert? Fordert das Sozialamt dann den bereits erhaltenen Mehrbedarf zurück? Danke.
von Snief am 04.08.2014, 14:23