Hallo Frau Bader,
ich habe eine dringende Frage an Sie.
Mein Partner erhält ALG2 schon seit vielen Jahren und ist aktuell in einer Umschulung. Aktuell wohnen wir nicht zusammen sind also auch keine BG.
Anfang Juli erwarten wir ein gemeinsames Kind und möchten uns in eine Wohnung melden. Nun habe ich gelesen dass das Arbeitsamt verlangen kann dass ich meine Arbeit nach dem Mutterschutz wieder aufnehme und der Mann die Elternzeit übernimmt. Das kommt für mich aber nicht in Frage.
Ich möchte auf jedem Fall 2 Jahre Elternzeit nehmen.
Wie wirkt es sich auf sein ALG2 Geld aus (er hat aktuell, den Betrag für Wohnung, seine Tochter und sich) und würde ich dann mein Elternzeitgeld bekommen und bei ihm wird s um diesen Betrag gekürzt?
Können Sie mir sagen wie wir in diesem Fall verfahren sollten.
LG
von
LiSi27
am 24.05.2016, 19:03
Antwort auf:
Mann ALG2, Frau Elternzeit
Hallo,
in einer Bedarfsgemeinschaft wird einer arbeiten müssen - oder Sie verzichten auf H IV
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 25.05.2016
Antwort auf:
Mann ALG2, Frau Elternzeit
Nicht zusammenziehen und von Elterngeld und Kindergeld leben.
Für den Unterhalt wird keiner aufkommen, da er in der Pflicht ist sobald Du irgendwelche sozialen Gelder beantragst.
Unterhaltsvorschuss gibt es auch nicht, da ihr ja zusammen seid.
von
Sternenschnuppe
am 24.05.2016, 19:38
Antwort auf:
Mann ALG2, Frau Elternzeit
Hmm ich muss nochmal nachfragen. Nicht zusammenziehen kommt eigentlich nicht in Frage. Weißt du genau wie verfahren wird, wenn wir doch zusammen ziehen? Mein Elterngeld ist nicht hoch wenn ich es auf 2 jahre splitten lasse monatliche gerade mal 300€.
Aber wie würde es denn weitergehen mit seinen Bezügen ?
von
LiSi27
am 24.05.2016, 19:55
Antwort auf:
Mann ALG2, Frau Elternzeit
Dann seid ihr eine Familie und Euer Gesamteinkommen zählt.
Wie lange geht seine Umschulung denn und was ist danach ?
Ihr werdet nicht beide Zubause sein können auf Kosten des Steuerzahlers, wenn Du arbeiten könntest. Dann wird er die Betreuung übernehmen müssen.
Du kannst auch ein Jahr Elterngeld nehmen, dann ist es höher und dann wieder arbeiten gehen. Oder Dein Freund verdient dann genug.
Elternzeit muss man sich auch leisten können.
Dann greifen ergänzend vielleicht Wohngeld und Kindergeldzuschlag.
von
Sternenschnuppe
am 24.05.2016, 22:02
Antwort auf:
Mann ALG2, Frau Elternzeit
Irgendwie ist das noch nicht wirklich die Antwort auf meine Frage.
Ich habe ja nun immer Vollzeit gearbeitet.
Zusätzlich bräuchte ich keine weiteren Zuschüsse.
Dass unser Gesamteinkommen zusammengelegt wird ist schon klar, viel aufstockend wird es da auch nicht geben. Allerdings würde mich interessieren, wie es seine Bezüge betrifft in dem Fall. Dazu stellt sich mir die Frage ob es tatsächlich einen Paragraphen gibt der explizit besagt dass die Elternzeit beendet werden muss von mir. Es ist einem ja freigestellt wer in die Elternzeit geht. Auch was das Stillen angeht. Das kann der Mann ja auch eher schlecht leisten.:)
Wie es nach der Umschulung aussieht keine Ahnung dass wird sich ja zeigen.
Da er aber danach theoretisch dem Arbeitsmarkt auch zu Verfügung steht, erfüllt doch eine Person der BG die Anforderungen.
Wie sicher sind denn deine Auskünfte ? Arbeitest du zufällig in dem Bereich ?
von
LiSi27
am 24.05.2016, 22:25
Antwort auf:
Mann ALG2, Frau Elternzeit
Hier :
https://www.arbeitsagentur.de/web/wcm/idc?IdcService=GET_FILE&dDocName=L6019022DSTBAI378499&RevisionSelectionMethod=Latest
Lies mal Paragraf 1, Absatz 2 , Punkt 1
Das wird spätestens dann greifen wenn seine Umschulung beendet ist und das Elterngeld endet. Und er keine Arbeit hat.
Es stimmt dass man frei auswählen darf wer wie lange Zuhause bleibt.
Diese freie Wahl endet aber da, wo der Staat das finanzieren soll.
Da bist Du ja auch nicht alleine mit, das geht doch fast allen so die oberhalb von H4 leben.
von
Sternenschnuppe
am 25.05.2016, 07:18