Hallo,
Ich habe folgende Frage: Ich bin in der Elternzeit von 1. Kind. Nun bin ich mit 2. Kind schwanger. Mache ich mich strafbar, wenn ich die Elternzeit vorzeitig beende um in Beschäftigungsverbot zu gehen um mein Gehalt wieder zu bekommen?
Währen der EZ-Verlängerung war ich schon schwanger, nur wusste ich nicht davon. Hätte ich es nicht verlängert, würde ich automatisch ins BV gehen. Kann ich EZ Verlängerung nichtig machen?
von
IrynaK
am 24.03.2014, 12:42
Antwort auf:
Mache ich mich strafbar, wenn ich die Elternzeit vorzeitig beende um in Beschäft
Hallo,
problem ist doch, dass Sie die EZ beenden wollen, u im BV Lohn zu bekommen. Ja, das halte ich strafrechtlich für fragwürdig.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 26.03.2014
Antwort auf:
Mache ich mich strafbar, wenn ich die Elternzeit vorzeitig beende um in Beschäft
Ja, damit machst Du Dich des Betruges strafbar.
Ein BV ist dafür da um Schwangere nicht zu benachteilen und nicht um sich zu bevorteilen.
Einzig zum neuen Mutterschutz darf die Elternzeit beendet werden.
von
Sternenschnuppe
am 24.03.2014, 13:30