Mache ich mich strafbar, wenn ich die Elternzeit vorzeitig beende um in Beschäft

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Mache ich mich strafbar, wenn ich die Elternzeit vorzeitig beende um in Beschäft

Hallo, Ich habe folgende Frage: Ich bin in der Elternzeit von 1. Kind. Nun bin ich mit 2. Kind schwanger. Mache ich mich strafbar, wenn ich die Elternzeit vorzeitig beende um in Beschäftigungsverbot zu gehen um mein Gehalt wieder zu bekommen? Währen der EZ-Verlängerung war ich schon schwanger, nur wusste ich nicht davon. Hätte ich es nicht verlängert, würde ich automatisch ins BV gehen. Kann ich EZ Verlängerung nichtig machen?

von IrynaK am 24.03.2014, 12:42



Antwort auf: Mache ich mich strafbar, wenn ich die Elternzeit vorzeitig beende um in Beschäft

Hallo, problem ist doch, dass Sie die EZ beenden wollen, u im BV Lohn zu bekommen. Ja, das halte ich strafrechtlich für fragwürdig. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 26.03.2014



Antwort auf: Mache ich mich strafbar, wenn ich die Elternzeit vorzeitig beende um in Beschäft

Ja, damit machst Du Dich des Betruges strafbar. Ein BV ist dafür da um Schwangere nicht zu benachteilen und nicht um sich zu bevorteilen. Einzig zum neuen Mutterschutz darf die Elternzeit beendet werden.

von Sternenschnuppe am 24.03.2014, 13:30



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