Guten Tag Frau Bader, ich habe meinen ET am 3.12. und mein Mutterschutz beginnt am 20.10.2017. Ich war von 10/2016 - 12/2016 in Lohnsteuerklasse 3 und bin seit 01/2017 in 5. Nun möchte ich aufgrund eines höheren Elterngeldes ab 06/2017 wieder in die Steuerklasse 3 wechseln und habe zwei Fragen hierzu: 1. Berücksichtigt die Elterngeldstelle die Lonnsteuerklasse 3 trotz dieser Aufsplittungen (3 Monate Klasse 3, 5 Monate Klasse 5, 4 Monate Klasse 3)? 2. Ist es möglich im laufenden Jahr die Steuerklasse ein weiteres mal zu wechseln? Ich möchte gerne ab Beginn des Mutterschutzes bzw. ab 11/2017 wieder in die Lonsteuerklasse 5 wechseln, da das Mutterschaftsgeld steuerfrei ist. Vielen Dank vorab!
von maggih83 am 28.04.2017, 14:24