Hallo, ich habe eine Frage zur Lohnsteuerbescheinigung in der Elternzeit. Meine Tochter ist ende Februar 2012 geboren. Ich bin im Dezember 2011 in Mutterschutz gegangen und bin Ende Februar 2014 wieder arbeiten gegangen. Nun frage ich mich, da ich für diese 2 Jahre nichts zugeschickt bekommen habe, ob es überhaupt eine Lohnsteuerbescheinigung in der Elternzeit gibt. Ich habe den Ausgleich für die 6 Wochen davor sowie die 8 Wochen danach vom Arbeitgeber zum Krankenkassensatz bekommen, aber ansonsten leider keine Lohnsteuerbescheinigung. Wie gesagt, gibt es überhaupt für diesen Zeitraum eine, und wenn ja, kann der Arbeitgeber sie noch einmal ausstellen? Vielen Dank im Voraus
von atlantis am 19.04.2017, 19:20