Lohnfortzahlung im Krankheitsfall direkt nach der Elternzeit

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Lohnfortzahlung im Krankheitsfall direkt nach der Elternzeit

Hallo Frau Bader, meine Tochter wird am 17.05.2016 3 Jahre alt und somit endet dann meine Elternzeit. Nun wurde im November 2016 bei mir Krebs festgestellt. Ich habe meinen Arbeitsgeber auch recht zeitnah darüber telefonisch informiert, da ich nun nicht wie geplant ab dem 17.05.2016 wieder arbeiten kann, sondern erst noch eine zeitlang krankgeschrieben sein werde. Die erste Krankmeldung würde ich mir dann am 17.05.2016 ausstellen lassen und sofort meinem Arbeitgeber zukommen lassen, oder soll ich jetzt schon also noch während der Elternzeit eine einreichen? Auch würde ich gern wissen, steht mir ab dem 17.05.2016 6 Wochen lang eine Lohnfortzahlung und anschließend Krankengeld zu bis ich wieder gesund bin? Oder habe ich, da ich während der Elternzeit erkrankt bin keinen Anspruch darauf? Ich bedanke mich jetzt schon für ihre Antwort. Viele Grüße puchel2

von puchel2 am 28.04.2016, 11:28



Antwort auf: Lohnfortzahlung im Krankheitsfall direkt nach der Elternzeit

Hallo, die erste Krankschreibung beginnt am ersten Arbeitstag, nach sechs Wochen bekommen Sie Krankengeld. Ihnen alles Gute NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 02.05.2016



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