Lohnfortzahlung im Beschäftigungsverbot nach der Elternzeit?

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Lohnfortzahlung im Beschäftigungsverbot nach der Elternzeit?

Sehr geehrte Frau Bäder, Ich bin Studentin und arbeite zusätzlich auf Minijob -Basis in einem Unternehmen. Allerdings habe ich nur einen unbefristeten Arbeitsvertrag als Werksstudentin, in der keine Angaben zum Lohn oder zu den Arbeitszeiten festgelegt sind. Zur Zeit bin ich noch in Elternzeit meines ersten Kindes, die im November diesen Jahres endet. Nun bin ich erneut schwanger und werde erneut ein Beschäftigungsverbot bekommen, da der Arbeitsplatz für Schwangere ungeeignet ist. Bekomme ich dann trotzdem Lohn von meinem Arbeitgeber, wenn ich es ihm jetzt schon sage oder muss ich erst einen Tag arbeiten und sollte noch Stillschweigen über meine erneute Schwangerschaft bewahren? Brauche ich eine Bestätigung, dass ich ab November wieder in einem aktiven Arbeitsverhältnis befinde oder reicht eine mündliche Zusage des AG? Herzlichen Dank und liebste Grüße

von Keksrolle am 15.08.2017, 23:07



Antwort auf: Lohnfortzahlung im Beschäftigungsverbot nach der Elternzeit?

Hallo, nach der Beendigung der Elternzeit lebt der alte Vertrag mit den damals vereinbarten oder eben ausgeführten Stunden wieder auf. Sie können auch übergangslos in ein neues Beschäftigungsverbot gehen, ohne zu arbeiten. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 17.08.2017



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