Hallo Frau Bader,
ich habe im Mai 2013 mein erstes Kind bekommen und 2 Jahre Elternzeit beantragt. Seit kurzem arbeite ich bereits wieder 20 Stunden pro Woche in Elternteilzeit.
Wir würden gern bald ein zweites Kind bekommen, ich würde aber bei einer Schwangerschaft aufgrund meines Berufes (Tierärztin) sofort ein generelles Beschäftigungsverbot bekommen. Wie hoch wäre dann die Lohnfortzahlung? Entspricht sie dem jetzigen Teilzeitlohn oder wäre die Elternzeit damit quasi beendet und ich bekäme die volle Lohnfortzahlung wie bei der ersten Schwangerschaft? Oder würde ich aufgrund der Elternzeit gar keine Lohnfortzahlung erhalten?
von
majaxx
am 26.08.2014, 23:55
Antwort auf:
Lohnfortzahlung bei Beschäftigungsverbot in Elternteilzeit?
Hallo,
bis zum Beginn des Mutterschutzes bekommen Sie den Lohn, den Sie ohne BV bekämen.
Am Tag vor Beginn des Mutterschutzes beenden Sie die EZ und damit die TZ-Tätigkeit. Dann bekommen Sie MG in Höhe des VZ-Lohnes
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 27.08.2014
Antwort auf:
Lohnfortzahlung bei Beschäftigungsverbot in Elternteilzeit?
Hallo
Immer das was Du auch verdienen würdest wenn Du nicht schwanger wärest.
Also Teilzeitlohn bei Dir.
Einzig zum Tag vor neuem Mutterschutz darf man die Elternzeit dann beenden und bekommt den vollen Mutterwchutzlohn.
von
Sternenschnuppe
am 27.08.2014, 07:15