Lohnfortzahlung Beschäftigungsverbot bei unstetem Einkommen

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Lohnfortzahlung Beschäftigungsverbot bei unstetem Einkommen

Hallo Frau Bader, ich bin derzeit mit meinem zweiten Kind schwanger (in der 12. Woche) und übe neben meinem Hauptberuf noch eine geringfügige Beschäftigung auf 450€ Basis aus. Bei dieser Tätigkeit habe ich Kontakt mit Kunden, denen ich unter anderem Blut abnehmen muss. Diese Tätigkeit ist mir in der Schwangerschaft laut Mutterschutzgesetz ja untersagt, weshalb ich davon ausgehe, dass mir mein FA dafür ein Beschäftigungsverbot aussprechen wird (es gibt keine bis sehr wenige Kundentermine, bei denen keine Blutentnahme stattfindet). Nun bin ich aber auf dieses zusätzliche Gehalt angewiesen, das jeden Monat so zw. 350 und 450€ inkl. Fahrtkostenerstattung liegt. In meinem Arbeitsvertrag steht, dass mein monatliches Einkommen für Bereitschaft 10€ die Woche betrage, ich durch zusätzliche Besuche bei Kunden einen gewissen Betrag (bis max. 450€) dazu verdienen kann. Nun habe ich Bedenken, dass ich, sobald ich die Schwangerschaft und das Beschäftigungsverbot melde, lediglich eine Lohnfortzahlung in Höhe der 10€/Woche erhalte. Können Sie mir in meinem speziellen Fall weiterhelfen? Ich wäre Ihnen sehr dankbar! LG Michaela

von Micha-2007 am 06.10.2015, 19:09



Antwort auf: Lohnfortzahlung Beschäftigungsverbot bei unstetem Einkommen

Hallo, bei einem Beschäftigungsverbot bekommen Sie ihren üblichen Lohn weiter. Wenn dieser in der Höhe variiert, wird der durchschnittliche Lohn der letzten drei Monate genommen. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 08.10.2015



Antwort auf: Lohnfortzahlung Beschäftigungsverbot bei unstetem Einkommen

Meines Erachtens müsstest du hier den Durchschnitt der letzten drei Monate vor Eintritt der Schwangerschaft bekommen. Die Fahrtkostenerstattung fällt allerdings weg, da du ja keine Fahrtkosten hast und dadurch auch nicht schlechter gestellt wirst (im Gegenteil wärst du dann ja im BV bevorteilt). Bin aber auch auf Fr. Baders Antwort gespannt!

von La_Latina am 06.10.2015, 20:28



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