Hallo Frau Bader, ich bin derzeit mit meinem zweiten Kind schwanger (in der 12. Woche) und übe neben meinem Hauptberuf noch eine geringfügige Beschäftigung auf 450€ Basis aus. Bei dieser Tätigkeit habe ich Kontakt mit Kunden, denen ich unter anderem Blut abnehmen muss. Diese Tätigkeit ist mir in der Schwangerschaft laut Mutterschutzgesetz ja untersagt, weshalb ich davon ausgehe, dass mir mein FA dafür ein Beschäftigungsverbot aussprechen wird (es gibt keine bis sehr wenige Kundentermine, bei denen keine Blutentnahme stattfindet). Nun bin ich aber auf dieses zusätzliche Gehalt angewiesen, das jeden Monat so zw. 350 und 450€ inkl. Fahrtkostenerstattung liegt. In meinem Arbeitsvertrag steht, dass mein monatliches Einkommen für Bereitschaft 10€ die Woche betrage, ich durch zusätzliche Besuche bei Kunden einen gewissen Betrag (bis max. 450€) dazu verdienen kann. Nun habe ich Bedenken, dass ich, sobald ich die Schwangerschaft und das Beschäftigungsverbot melde, lediglich eine Lohnfortzahlung in Höhe der 10€/Woche erhalte. Können Sie mir in meinem speziellen Fall weiterhelfen? Ich wäre Ihnen sehr dankbar! LG Michaela
von Micha-2007 am 06.10.2015, 19:09