Hallo Frau Bader!
Ich habe leider seit dem 10.2 ein BV und darf an meinem Arbeitsplatz nicht mehr arbeiten und es gab leider keine Alternative.
Nun habe ich 10 Wochen in dem aktuell geltenden Vertrag gearbeitet. Im Dezember noch mit Sonntagen und Nachtdiensten. Im Januar durfte ich dann durch Bekanntgabe meiner Schwangerschaft nicht mehr Sonntags und nicht nachts arbeiten. (Wir hätten wohl für Sonntag einen Antrag stellen können, aber die Gefährdeneinschätzung war nicht falsch-hab extra bei unserer Arbeitsschutzbehörde gefragt).
Wie errechnet sich jetzt der Durchschnitt von den 10 Wochen für einen Monat?
Die Tage vor dem BV durfte ich auch schon Dienste nicht mehr machen, darf man diese zum Durchschnitt dazu zählen?
Steht mir ein Durchschnitt der Zuschläge auch für Januar zu oder gilt das nur jetzt beim vollen BV?
- möchte diesmal bitte keine Diskussion mit, von oder über uriah - Danke.
von
Anja9786
am 15.02.2017, 07:21
Antwort auf:
Lohn Durchschnitt berechnen im BV
Hallo,
Sie bekommen dass, was Sie ohne BV bekämen, im Zweifel den Schnitt der letzten 13 Wo vorher. Mit Zuschlägen (die dann aber zu versteuern sind).
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 15.02.2017
Antwort auf:
Lohn Durchschnitt berechnen im BV
:-)
Seit wann besteht denn der Vertrag ?
Beim BV bekommst Du das, was Du auch ohne Schwangerschaft verdienen würdest. Auch mit den eigentlich erzielten Zulagen.
Einziger Unterschied ist, dass diese Zulagen im BV versteuert werden.
Daher erscheint mir das Vorgehen für den Januar falsch so wie Du es schilderst, oder bist Du so wie im Dezember entlohnt worden ?
von
Sternenschnuppe
am 15.02.2017, 08:33
Antwort auf:
Lohn Durchschnitt berechnen im BV
Der Vertrag gilt ab 1.12.
Bekomme die Abrechnung von Januar erst ende Februar. Personalabteilung gibt mir keine Auskunft ausser "das läuft alles automatisch".
von
Anja9786
am 15.02.2017, 08:39
Antwort auf:
Lohn Durchschnitt berechnen im BV
Frau Bader antwortet sicher bald, aber nach meinem Wissen zählt dann der Dezember als Grundlage.
Denn das hättest Du so ja ohne Schwangerschaft weiterhin verdient.
Als Tipp: Ruf mal bei der Krankenkasse an und lass Dich zu den Experten der Umlagekasse 2 vermitteln.
Die sind sehr hilfsbereit und vermitteln ggf. auch zwischen Dir und dem AG.
Im Endeffekt bekommt er es ja von denen wieder.
von
Sternenschnuppe
am 15.02.2017, 08:45
Antwort auf:
Lohn Durchschnitt berechnen im BV
Danke Sternenschnuppe.
Ach ja wichtig wäre noch, mein Vertrag ist auf geringfügige Beschäftigung (400/450€).
von
Anja9786
am 15.02.2017, 09:02