Frage: Leider nochmal. Hortkosten

Liebe Frau Bader, nun habe ich noch einmal in die Unterhaltsvereinbarung gesehen, die, was den damals für mich abgestimmten Unterhalt betrifft, natürlich nicht mehr greift, da ich verheiratet bin. Im ersten Absatz aber geht es um den Unterhalt und die Betreuungskosten für meine Tochter. In dieser Vereinbarung verpflichtet sich der Vater meiner Tochter, ihren Unterhalt und die Kindergarten- bzw. Betreuungskosten zu übernehmen. Die Vereinbarung läuft bis Mitte 2017. Im zweiten Absatz erst geht es um den Unterhalt für mich - daran anschließend steht, dass die Vereinbarung ungültig wird, wenn ich eine verfestigte Partnerschaft habe oder mit jemandem zusammenziehe. Können Sie dazu noch etwas sagen? Ich kann mir nicht vorstellen, dass die Tatsache, dass ich verheiratet bin, irgendwas mit dem Unterhalt für meine Tochter - mit der ich inzwischen ja allein lebe - zu tun haben soll. Ich würde nicht immer wieder nachfragen, wenn es mir finanziell besser ginge. Dankeschön im Voraus und beste Grüße. Judith

von Judith33 am 16.10.2014, 14:39



Antwort auf: Leider nochmal. Hortkosten

Hallo, wenn das so vereinbart ist, gilt das trotz neuer Ehe weiter Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 17.10.2014