Hallo, Ich habe im 2. Lebensjahr meines Sohnes für 5 Monate Landeserziehungsgeld (Sachsen) bezogen. Kann ich diese Leistung / Förderung nochmals für das 3. Lebensjahr beantragen? Mein Sohn ist jetzt 22 Monate alt, und ich betreue ihn weiterhin bis zum Ende des 3. Lebensjahres (durchgehend) zu Hause. Danke und liebe Grüße! Peggy
von Mama8913 am 19.05.2015, 14:58