Sehr geehrte Frau Bader,
wir leben derzeit in Thüringen und unser Sohn (15 Monate) wird bis 31.03.15 ganztags betreut.
Ab dem 01.04.15 erfolgt die Betreuung durch eine Tagesmutti nur noch für 20 Stunden die Woche, was theoretisch nur 4 Stunden täglich entspricht.
Kann ich für den Zeitraum, wo die Betreuung nur im Umfang von 20 Stunden stattfindet (voraussichtlich bis August 2015), Landeserziehungsgeld beantragen oder ist das aus gewissen Gründen nicht möglich?
Vielen Dank im Voraus für Ihre Antwort!
Liebe Grüße
Jenny
von
Jenny212
am 24.03.2015, 14:33
Antwort auf:
Landeserziehungsgeld - Beantragung jederzeit möglich?
Hallo,
Das Kind, für das das Erziehungsgeld gezahlt werden soll, darf höchstens fünf Stunden pro Tag eine Kindertageseinrichtung besuchen oder durch eine Kindertagespflegeperson betreut werden. Wird ein Kind länger als fünf Stunden fremdbetreut, dann können die Eltern unter bestimmten Bedingungen Zahlungen ebenfalls erhalten: Sind ältere Geschwisterkinder vorhanden, denen noch Kindergeld gezahlt wird, dann sollten Sie Ihre Ansprüche prüfen lassen. Natürlich müssen Familien, die das Landeserziehungsgeld erhalten, ihren Wohnsitz in Thüringen haben.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 26.03.2015