Kündigungsschutzklage und "SS" nach Kündigung.. wo ist da der Unterschied?

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Kündigungsschutzklage und "SS" nach Kündigung.. wo ist da der Unterschied?

Kündigungsschutzklage - greift dich auch, wenn man feststellt, dass man SS ist nachdem man gekündigt wurde? Weil woanders steht doch 2 Wochen nach Kündigung. Ratlose Grüsse Peeka Behördliche Ausnahmegenehmigung möglich Ab dem Zeitpunkt, an dem die Arbeitnehmerin schwanger ist, besteht für den Arbeitgeber ein Kündigungsverbot, wenn die Arbeitnehmerin dem Arbeitgeber die Schwangerschaft (bis spätestens zwei Wochen nach einer Kündigung oder generell) mitteilt. Dieser ist dann verpflichtet, die Arbeitsbedingungen zu schaffen, welche die werdende Mutter physiologisch und psychologisch entlasten (zum Beispiel durch das Verbot schwerer körperlicher Arbeit und dem Schutz vor schädlichen Umwelteinflüssen).

von peekaboo am 17.03.2015, 15:39



Antwort auf: Kündigungsschutzklage und "SS" nach Kündigung.. wo ist da der Unterschied?

Hallo, ja, wenn Sie nachweisen kann, zZ der Kündigung schwanger gewesen zu sein (wie es die Posterin ja behauptet) Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 19.03.2015



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