Hallo Frau Bader, momentan bin ich noch in Elternzeit, bis zum 16.05.2018. Ich möchte allerdings ab 01.10.2017 einer Teilzeitbeschäftigung, bis zu 30 Wochenstunden, nachgehen. Der Hauptarbeitgeber hat sein Einveständnis bereits schriftlich erteilt. Was passiert, wenn ich vor dem 01.10.2017 erneut schwanger werde. Muss der neue Arbeitgeber mich trotzdem beschäftigen? Auch wenn das Arbeitsverhältnis erst ab 01.10.2017 gilt? Habe ich dann auch beiden Arbeitgebern Kündigungsschutz? Es ist ja ein Vertrag zustande gekommen. Ich danke bereits jetzt für Ihre Hilfe. Mit freundlichen Grüßen Sandra
von Liam16 am 06.06.2017, 12:51