Kündigungsschutz 4 Monate nach Entbindung

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Kündigungsschutz 4 Monate nach Entbindung

Guten Tag, Relevante Daten: Voraussichtlicher ET war am 30.12.2016 Tatsächliche Geburt war am 26.12.2016 Mutterschutzbeginn 18.11.2016 Mutterschutzende 24.02.2017 Frage: 4 Monate nach Entbindung endet der Kündigungsschutz, dann möchte ich Elternzeit beantragen, damit ich weiterhin im Kündigungsschutz bin. Ab welchen Datum wäre das? 25.4.2017? Vielen Dank! Mit freundlichen Grüßen Pebek

von Pebek am 14.01.2017, 10:07



Antwort auf: Kündigungsschutz 4 Monate nach Entbindung

Hallo, ab Geburt Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 16.01.2017



Antwort auf: Kündigungsschutz 4 Monate nach Entbindung

Wie Du hast noch keine EZ gemeldet? Die hättest Du schon melden müssen. Ansonsten musst Du die Zeit zwischen Mutterschutz und Beginn EZ normal arbeiten gehen da man diese mindestens 7 Wochen vor Abtritt dem AG angeben muss. Da man sich zudem nach der Geburt für die ersten 2 Jahre verbindlich festlegen muss - da hat der AG kein Mitspracherecht, sollte man das zeitnah zur Geburt machen. Danach kann es sein das der AG die EZ ablehnen darf. Ansonsten darf IMO der AG dir frühstens am 26.04 die Kündigung überreichen. Fraglicher ist eher ob er dann eine EZ Meldung Deinerseits noch annehmen muss wenn Du bis dahin keinen gestellt hast. Da du mit dem nicht melden bis zu dem Zeitpunkt ihm "gesagt" hast, das du in den ersten 2 Jahren keine EZ nehmen willst. Bin mal gespannt was Fr. Bader dazu sagt.

Mitglied inaktiv - 14.01.2017, 10:21



Antwort auf: Kündigungsschutz 4 Monate nach Entbindung

Was möchtest Du zwischen Mutterschutz undemokratisch von Dir genannten Datum machen ? Wenn Du Elterngeld möchtest passt das Datum eh nicht, Du musst Lebensmonate nehmen, der Beginn muss immer ! an einem 26. sein.

von Sternenschnuppe am 14.01.2017, 10:27



Antwort auf: Kündigungsschutz 4 Monate nach Entbindung

Und in der Zeit zwischen 25.02.17 und 25.04.17? Wie möchtest du die Zeit gestalten? Ich würde mir das nicht antun wollen, nur um den Kündigungsschutz auszureizen, so kurz nach der Geburt Vollzeit zu arbeiten. Gruß Sabine

von SumSum076 am 14.01.2017, 10:33



Antwort auf: Kündigungsschutz 4 Monate nach Entbindung

Zumal ich mich frage welchen Vorteil man sich davon verspricht. Immerhin hat man in der EZ und die 8 Wochen davor auch Kündigungsschutz.

Mitglied inaktiv - 14.01.2017, 10:51



Antwort auf: Kündigungsschutz 4 Monate nach Entbindung

Guten Abend Frau Bader, könnten Sie mir bitte ein genaues Datum nennen? Geburt war am 26.12.2016. Vielen Dank! Mit freundlichen Grüßen

von Pebek am 16.01.2017, 17:12



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