Hallo,
Da ich einen neuen AG habe, kündige ich frühzeitig meine Elternzeit bzw bei meinem alten AG während der Elternzeit. Eigentlich wäre geplant, dass ich ab Oktober, nach 14 Monaten Elternzeit (beantragt habe ich 2 Jahre) wieder bei meinem alten AG anfange. Kann mein jetziger AG mich an der Kündigung hindern?
Kann ich im Kündigungsschreiben irgendwie mit einbringen, dass er mir meinen Resturlaub auszahlen soll?
Danke
von
Galaxy
am 02.08.2016, 21:46
Antwort auf:
Kündigungsschreiben
Hallo,
das können Sie machen, IN der EZ gelten die vertraglichen/gesetzlichen Pflichten, zum ENDE sind es 3 Mo
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 04.08.2016
Antwort auf:
Kündigungsschreiben
Welche Kündigungsfristen stehen denn im Vertrag ?
von
Sternenschnuppe
am 03.08.2016, 12:24
Antwort auf:
Kündigungsschreiben
4 Wochen zum Monatsende.....
Was ist wegen der Formulierung mit dem Urlaub?
von
Galaxy
am 03.08.2016, 18:09
Antwort auf:
Kündigungsschreiben
Dann kannst Du jederzeit nach Frist halt kündigen.
Urlaub wird dann automatisch abgewickelt vom AG.
von
Sternenschnuppe
am 04.08.2016, 08:07