Frage: Kündigungsschreiben

Hallo, Da ich einen neuen AG habe, kündige ich frühzeitig meine Elternzeit bzw bei meinem alten AG während der Elternzeit. Eigentlich wäre geplant, dass ich ab Oktober, nach 14 Monaten Elternzeit (beantragt habe ich 2 Jahre) wieder bei meinem alten AG anfange. Kann mein jetziger AG mich an der Kündigung hindern? Kann ich im Kündigungsschreiben irgendwie mit einbringen, dass er mir meinen Resturlaub auszahlen soll? Danke

von Galaxy am 02.08.2016, 21:46



Antwort auf: Kündigungsschreiben

Hallo, das können Sie machen, IN der EZ gelten die vertraglichen/gesetzlichen Pflichten, zum ENDE sind es 3 Mo Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 04.08.2016



Antwort auf: Kündigungsschreiben

Welche Kündigungsfristen stehen denn im Vertrag ?

von Sternenschnuppe am 03.08.2016, 12:24



Antwort auf: Kündigungsschreiben

4 Wochen zum Monatsende..... Was ist wegen der Formulierung mit dem Urlaub?

von Galaxy am 03.08.2016, 18:09



Antwort auf: Kündigungsschreiben

Dann kannst Du jederzeit nach Frist halt kündigen. Urlaub wird dann automatisch abgewickelt vom AG.

von Sternenschnuppe am 04.08.2016, 08:07