Sehr geehrte Frau Bader, folgende Situation liegt bei mir vor: Ich beende meine Elternzeit zum 30.06.2015 und werde ab dem 01.07.2015 in meinen alten Betrieb zurück kehren. Jedoch haben sie mir schon gesagt das ich dann sofort gekündigt werde (sollte schon einen Aufhebungsvertrag und eine vorzeitige Kündigung unterschreiben - hab ich aber abgelehnt). Welche Fristen zählen für die Kündigung? Bin seit 2011 im Unternehmen und mittlerweile hat der Betrieb nur noch ca. 10 Angestellte. Was ist mit dem Urlaub von vor der Elternzeit - steht dieser mir komplett zu? Vielen Dank im Voraus für Ihre Antwort. Liebe Grüße
von maundth am 12.06.2015, 10:26