Hallo Frau Bader,
ich bin momentan in Elternzeit in ungekündigter Anstellung bei meinem AG und noch bis Elternzeit bis zum 04.01.16 (Geburtstermin 05.01.14, 2 Jahre EZ). Nun ziehen wir allerdings um und mir ist es dann aufgrund der Entfernung nicht mehr möglich, so weit zu fahren. Bis wann kann ich denn dann fristgerecht in der Elternzeit kündigen?
Vielen Dank
von
macarena3103
am 05.05.2015, 20:03
Antwort auf:
Kündigungsfrist
hallo,
Frist 3 Mo. zum Ende der EZ.
Wenn Sie sich nicht familienversichern bei der KK können würde ich das 3. Jahr dranhängen
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 06.05.2015
Antwort auf:
Kündigungsfrist
Mein Rat : Drittes Jahr anhängen und Job sichern.
Wer weiß was passiert, Rückzug oder oder oder.
Ein vorhandener Job beißt nicht, findest Du am neuen Ort was Neues, dann kannst immernoch kündigen.
Kündbar jederzeit, spätestens aber drei Monate vor Ende der Elternzeit.
von
Sternenschnuppe
am 05.05.2015, 20:07
Antwort auf:
Kündigungsfrist
Hallo,
Kündigungsfrist inner. der EZ ist die, des normalen Arbeitsvertrages als quasi bei einem Monat zum Montasende: Heute kündigen, Ende Juni ohne Job.
Nur zum ENDE des EZ (bei Dir der 4.1.16) sind es IMMER 3 Monate.
Aber wie schon geschrieben: mach das nicht. Verlängere eher fristgerecht im November für ein weiteres Jahr.
Und im Sept. 2016 überlgst Du Dir dann wie es weitergeht.
Wenn Du deinem AG die neue Adresse mitteilst wird er schon merken, dass Du eher NICHT wiederkommst. Mehr muss im Moment nicht sein.
Gruss
Désirée
von
desireekk
am 05.05.2015, 21:21