Kündigungsfrist nach 13 Jahren durch Arbeitgeber bzw. Arbeitnehmer

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Kündigungsfrist nach 13 Jahren durch Arbeitgeber bzw. Arbeitnehmer

Sehr geehrte Frau Bader, meine Frage ist etwas komplizierter: Ich bin in meinem Betrieb aktuell 13 Jahre beschäftigt inkl. ein Jahr Elternzeit. Mein Chef aber auch ich möchten dass Arbeitsverhältnis lösen. Ich habe in der Firmengruppe aus Umstrukturierungen mehrmals den AG geändert. Im Zuge meines Arbeitsverhältnisses wurde meine Kündigungsfrist auf drei Monate zum Quartalsende geändert. Ich weiß, dass mein AG fünf Monate laut Gesetz hat, werden die nun auf die Kündigung aktuell noch draufgerechnet oder kommt dann eine andere Frist zun tragen? Ich arbeite 30 Stunden, mein Betrieb hat nur noch fünf Mitarbeiter in der Firmengruppe sind es nur noch insgesamt zehn Mitarbeiter. Vielen Dank für Ihre Bemühungen.

von mum28 am 19.11.2014, 06:03



Antwort auf: Kündigungsfrist nach 13 Jahren durch Arbeitgeber bzw. Arbeitnehmer

Hallo, Sie meinen für eine Abfindung? Da zählt die gesamte Betriebszugehörigkeit inkl. EZ Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 19.11.2014



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