Hallo, durch Umstrukturierungen fällt der Arbeitsplatz einer in Elternzeit befindlichen Mitarbeiterin an einem Unternehmensstandort weg. Die Arbeitnehmerin möchte nach der Elternzeit zurückkommen und bekommt nun eine entsprechende Stelle in einer anderen Region in Deutschland angeboten - die sie natürlich nicht annehmen kann. Die entsprechende betriebsbedingte Kündigung kann der Arbeitgeber i.d. R. erst nach der Elternzeit aussprechen (nehmen wir an, es gibt keine Ausnahmegenehmigung oder die fristgerechte Kündigung zum Ende der EZ ist bereits terminlich nicht mehr möglich) . Was passiert nun in der Zeit bis zum Ende des Arbeitsverhältnisses ? Freistellung ? Mit oder ohne Gehalt ? Vielen Dank für Ihre Hilfe....
von 3m am 09.04.2014, 15:02