Liebe Frau Bader, ich befinde mich derzeit noch in Elternzeit. Nun habe ich eine Kündigung meines Arbeitgebers erhalten, da der Standort schließt. So weit, so gut. Der AG gibt an, dass Resturlaub für die Freistellung eingesetzt werden soll/darf/muss. Freigestellt wurde ich nicht, geht bei meinem Status auch schlecht. "Verfällt" mein Resturlaub damit also oder muss mir dieser ausbezahlt werden? Vorab vielen Dank für die Antwort. LG D.
von Dijanna am 05.12.2014, 09:06