Hallo Frau Nicole Bader, meine Reguläre Erziehungszeit würde noch bis 18.01.2015 gehen. Nun hab eich einen neuen Arbeitgeber und möchte kündigen also während der Elternzeit. Ich habe noch einen Urlaubsanspruch von 20 Tagen und bei meinem früheren Gehalt hatte ich Vermögenswirksame Leistungen und einen Zuschuss vom Arbeitgeber für den Kindergarten, das waren feste Bestandteile meines Gehaltes. Habe ich bei Auszahlung meines Urlaubsanspruchs auch Anspruch auf Vermögenswirksame Leistungen und den Kindergartenbeitrag? Der Kleine geht ja auch schon und damit fallen ja wieder Kita Kosten an. Vielen Dank schon mal. Lg Yvonne
von jessibaby am 11.08.2014, 18:12