Kündigung während der Elternzeit - Welche Rechte habe ich?

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Kündigung während der Elternzeit - Welche Rechte habe ich?

Hallo Frau Bader, ich bin seit Oktober 2011 bei meinem Arbeitgeber unbefristet (in Vollzeit) angestellt. Aufgrund der Geburt unseres Kindes befinde ich mich seit 02.02.2014 in Elternzeit. Geplant war im Anschluss an die Elternzeit, dass ich im Oktober dieses Jahres wieder (in Teilzeit) zurückkehre. Nun hat mir mein Chef heute offenbahrt, dass er nicht wieder mit mir planen wird. Eine Abfindung will er mir zahlen (ein Monatsgehalt) sowie 12 restliche Urlaubstage (und ein angemessenes sehr gutes Arbeitszeugnis ausstellen). Ist das so einfach möglich, während der Elternzeit zu kündigen und sein Angebot mir gegenüber? Was mir unschlüssig ist: Er meinte, ich solle mir Gedanken machen und mich bis 18.03. bei ihm melden. Ich habe ihn gefragt, weshalb mir die Bedenkzeit eingeräumt würde. Ich weiß nicht, was ich ihm sagen soll oder was er von mir hören möchte. Er will mir kündigen und mich nicht weiterbeschäftigen. Was möchte er damit bezwecken, indem er mir "Bedenkzeit" einräumt? Was antworte ich ihm am besten? Welche Rechte habe ich in dieser Situation? Ich danke Ihnen für Ihre Unterstützung. Viele Grüße H.

von Hedonistin am 17.02.2015, 18:26



Antwort auf: Kündigung während der Elternzeit - Welche Rechte habe ich?

Hallo, er kann Ihnen in der EZ nicht kündigen - er will auf einen Aufhebungsvertrag hinaus, die angebotene Abfindung ist nach der Fausformel des Gesetzes zu niedrig. Ich würde das auf keinen Fall machen. Es stellt sich die Frage, ob ein Anspruch auf TZ besteht (mehr als 15 AN und keine betrieblcihen Gründe), ansonsten würde ich mir in der EZ einen TZ woanders suchen. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 18.02.2015



Antwort auf: Kündigung während der Elternzeit - Welche Rechte habe ich?

Hallo, er kann/darf eigentlich solange die EZ läuft nicht kündigen. Er kann aber wenn es betrieblich zulässig ist am ersten Tag NACH der EZ die die Kündigung auf den Tisch legen, zu den Bedingungen deines Arbeitsvertrages. Immerhin sagt er Dir jetzt schon, dass er Duich nicht mehr will. ich würde: - ein Gespräch mit ihm führen, herausfinden warum er nicht mehr will und ggf. mit ihm eine Lösung zur Weiterbeschäftigung suchen, wenn das nichts bringt: - über einen Auflösungsvertrag zum Ende der EZ verhandeln. Aber da sollten mindestens 3 Gehälter rausspringen (also mit ca. 5 Gehälten anfangen zu verhandeln) denn sonst stellst Du Dich schlechter als wenn Du dann wieder arbeiten gehen würdest. Ganz andere Frage: wie lange hast Du denn EZ gemeldet? Du hast einen Anspruch auch TZ in EZ und welche betrieblichen Gründe führt er an dass das nicht geht? Gruss Désirée

von desireekk am 17.02.2015, 18:34



Antwort auf: Kündigung während der Elternzeit - Welche Rechte habe ich?

Hallo Désirée, Elternzeit hatte ich zwischenzeitlich (im Dezember 2014) bis zum 02.08.2015 verlängert. Hätte sie sonst auch noch bis Oktober / November verlängern müssen, da wir erst ab Mitte September einen Krippenplatz bekommen. Ein Gespräch haben wir heute miteinander geführt. Er hat mich dazu vor 2 Wochen eingeladen. Er meinte, dass er das Team - so wie es jetzt ist - so beibehalten möchte (mit dem neuen Mitarbeiter, der für mich extra eingestellt wurde) und noch eine weitere Person (quasi mich) aus finanziellen Gründen nicht beschäftigen kann. Mich interessiert noch konkret die Abfindungshöhe, auf die ich definitiv Anspruch habe / hätte. Wird die EZ mit angerechnet? Dann müsste es ja mehr als ein Monatsgehalt sein, das er mir angeboten hat, wenn ich seit 01.10.2011 beschäftigt bin. Liebe Grüße Hedonistin

von Hedonistin am 17.02.2015, 22:21



Antwort auf: Kündigung während der Elternzeit - Welche Rechte habe ich?

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von peekaboo am 18.02.2015, 08:55



Antwort auf: Kündigung während der Elternzeit - Welche Rechte habe ich?

Wenn in deinem Arbeitsvertrag nichts über die Höhe von Abfindungen drin steht, dann ist das frei verhandelbar. Was dein AG von dir will, ist dass du einen Aufhebungsvertrag unterschreibst. Es steht dir natürlich frei dies zu tun, aber damit begibst du dich freiwillig in die Arbeitslosigkeit, was sich deswegen auf eine eventuelle Zahlung von AL1 negativ auswirken wird (Sperre). Ein Monatsgehalt Abfindung ist ein Witz, lass dir mindestens die Gehälter für die Zeitspanne der Kündigungsfrist auszahlen - das bekämst du ja auf jeden Fall wenn er dich korrekt nach Ablauf der Elternzeit kündigt. Sonst hast du weniger als du hättest, wenn du nicht unterschreibst.

von Pamo am 18.02.2015, 09:06



Antwort auf: Kündigung während der Elternzeit - Welche Rechte habe ich?

1 Monatsgehalt - dafür das du wahrscheinlich bis zu 3 Monate Sperre beim Arbeitsamt bekommst als Abfindung? Würde ich mich im Leben nie drauf einlassen. Sehr gutes Arbeitszeugnis ausstellen ist kein Plus, eben sowenig wie die Urlaubstage. Das muss er eh. Würdest du auch vor dem Arbeitsgericht durchklagen können. Immerhin ist es sein Problem was er da schafft. Mein Eindruck, der versucht dich gerade möglichst billig über den Tisch zu ziehen. Sonst müsste er nämlich mindestens die 12 Tage Urlaub auszahlen UND die Zeit welche du arbeiten müsstes (auch bei Freistellung) welche zwischen den ersten Arbeitstag - dann kann er dir frühstens die Kündigung überreichen und dem Tag wo diese dann greift. Und, sobald die Kündigungsfrist länger als 1 Monat ist, macht er mit 1 Monat Abfindung schon ein "Schnäppchen". Mein Rat, erstens bei einem Anwalt für Arbeitsrecht - wichtig - kundig machen. Und sei es nur für den Fall der Fälle das es wirklich am ersten Arbeitstag zur Kündigung kommt. Und zum Arbeitsamt um zu schauen wegen der Sperre. Und dann in Ruhe überlegen was man wirklich will.

Mitglied inaktiv - 18.02.2015, 09:32



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