Liebe Frau Dr. Bader,
Ich bin vollzeit in einem Unternehmen angestellt bei dem ich mich bereits im beschäftigungsverbot befinde. Als nebenjob arbeite ich jedoch weiterhin einmal die Woche und putze Treppenhäuser. Ich habe diesen erst im Oktober angefangen und war seit Dezember Schwangerschaftsbedingt viel krank geschrieben. Mein AG im minijob hat nur 2 oder 3 Angestellte und meint daher dass er das Recht hätte mich zu kündigen. Ich hatte ihn gebeten mir ein BV auszustellen, dieses lehnt er jedoch ab da er dadurch wohl weiterhin kosten für mich hat. Er meinte er hätte sich erkundigt und allein durch meine Krankheit hätte er ein recht mich zu kündigen. Ist das wirklich alles so rechtens? Ich dachte als schwangere hätte ich da einen bestimmten Schutz? Dass ich Schwangerschaftsbedingt nicht arbeiten konnte für ein paar Wochen ist ja nicht mein verschulden...
Vielen Dank für eine Antwort
von
Danste04
am 24.02.2017, 11:53
Antwort auf:
Kündigung während Schwangerschaft zulässig?
Hallo,
auch bei einem Mini Job haben sie Rechte.
Ihr Arbeitgeber kann Ihnen in der Schwangerschaft nicht kündigen, es sei denn, er hat die Zustimmung vom Gewerbeaufsichtsamt.
Im übrigen geht die Krankheit im Beschäftigungsverbot vor, wenn er ihnen ein solches nicht ausspricht, sollten Sie sich an das Gewerbeaufsichtsamt wenden.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 24.02.2017
Antwort auf:
Kündigung während Schwangerschaft zulässig?
1. Die Kündigung ist aus dem Grund nicht zulässig. Der Grund war ja, weil der Arbeitgeber die Krankheitsausfälle nicht akzeptieren möchte.
2. Ein Beschäftigungsverbot wäre im Fall einer Arbeitsunfähigkeit nachrangig. Die AU geht vor! Anders gesagt, es ist unzulässig, mit einem BV eine AU aushebeln zu wollen.
3. Treppenhäuser zu putzen ist nicht generell als eine gefährdende Tätigkeit anzusehen. Der AG hat auch die Gefährdungsbeurteilung durchzuführen und mögliche Gefährdungen auszuschließen.
4 Bei Problemen wende dich an die Gewerbeaufsicht.
Mitglied inaktiv - 24.02.2017, 13:51
Antwort auf:
Kündigung während Schwangerschaft zulässig?
Danke für die schnelle Antwort! Die Größe der Firma bzw die Anzahl der Mitarbeiter hat also nichts damit zu tun ob eine Kündigung zulässig ist oder nicht? Und in welchen Fällen würde es so eine Zustimmung vom Gewerbeaufsichtsamt geben? Also was müsste da vorliegen? Werde mich jedenfalls am Montag gleich mal dorthin wenden...
von
Danste04
am 24.02.2017, 19:14
Antwort auf:
Kündigung während Schwangerschaft zulässig?
Eine Schwangere kann - unabhängig von der Betriebsgröße - ausnahmsweise bei Insolvenz, Betriebsschließung, Teilschließung oder bei schwerem Vertrauensbruch über die Aufsichtsbehörde für Mutterschutz gekündigt werden. Aber nur in diesen Fällen.
Du hast aber auch einen Denkfehler: eine Schwangere kann man auch nicht über ein Beschäftigungsverbot "kündigen", indem man die Lohnkosten der Krankenkasse aufbürdet. Jemand kündigen zu wollen, jemand loswerden zu wollen ist ausdrücklich KEIN Grund für ein BV.
Mitglied inaktiv - 24.02.2017, 20:09