Hallo Frau Bader,
Mein Mann befindet sich zur Zeit in einer 1-monatigen Elternzeit, welche am 23.8. Endet.
Er möchte gern sein Arbeitsverhältnis zum 15.9. Kündigen. Das bedeutet aber das er die Kündigung noch in der Elternzeit abgeben muss, damit die vier Wochen Kündigungsfrist eingehalten werden. Nun lesen wir öfter das man während der Elternzeit nur mit drei Monaten Vorlauf kündigen darf. Dies gilt aber doch nicht für ihn da er ja noch nach der Elternzeit knapp drei Wochen arbeiten wird, richtig?
Und die zweite Frage: kann man immer auch zum 15. Des.Monats kündigen auch wenn im Tarifvertrag was anderes steht?
Vielen Dank im voraus!
von
schnatti25
am 06.08.2016, 15:41
Antwort auf:
Kündigung während Elternzeit
Hallo,
1. Er muss das EG zurückbezahlen, wenn er welches bekommt u keinen 2. Monat nimmt. Warum nimmt er den nicht und sucht sich was neues?
2. Da der Vertrag ja icht mit der EZ endet, gilt die tarifvertragliche Kü-Frist, die muss er einhalten.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 08.08.2016
Antwort auf:
Kündigung während Elternzeit
Einmonatige EZ???? Ich hoffe er hat kein Elterngeld beantragt. Das dürft ihr dann nämlich zurückzahlen. Für EG muss man mindestens 2 Monate EZ nehmen.
Ansonsten, er kündigt ja nicht zum Ende der EZ sonder seine EZ ist dann schon vorbei. Also gelten seine normalen Kündigungsvereinbarungen.
Mitglied inaktiv - 06.08.2016, 17:08
Antwort auf:
Kündigung während Elternzeit
Hallo, ich hatte ja nirgends geschrieben, das er nur einen Monat Elternzeit hatte. Das war auch gar nicht die Frage, der erste Monat wurde schon direkt nach der Geburt genommen. Er hat schon einen neuen Job, wir hatten nur Angst das er diesen nicht pünktlich antreten kann.
von
schnatti25
am 08.08.2016, 09:59