Frage:
Kuendigung und schwangerschaft
Sehr geehrte Frau Bader
Ich habe eine frage. Am 18.05.2017 bekomme ich eine kuendigung. Kuendigung laeuft bis 30.06.2017. Weil ich bin jetzt in schwanger 6SSW also wenn ich am 18.05 kuendigung bekommen das ich bin schon schwanger aber ich Weiss das nicht. Jetzt ich muss sofort informiert mein Chef und dann :
muss er jetzt meine kuendigung absagen ? Ist das richtig ?
Und was ist wenn im erste schwangerschaft habe ich beschefitgungsverboten ? Muss Er auch im zweiten schwangerschaft das schreiben ?
Danke sehr fuer Ihre antwort :)
Mit freundlischen Gruessen
Daria
von
daria.s2
am 09.06.2017, 12:35
Antwort auf:
Kuendigung und schwangerschaft
Hallo,
wenn Sie von der Schwangerschaft nichts gewusst und es dem Arbeitgeber nach Kenntnis sofort mitgeteilt haben, verlängert sich die Frist.
Ob sie ein Beschäftigungsverbot haben, kann ich auf die Ferne nicht entscheiden, das muss nicht so sein, nur weil es beim ersten Mal so war. Der Arbeitgeber muss eine Gefährdungsprüfung vornehmen.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 12.06.2017
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Kuendigung und schwangerschaft
Nein, das ist jetzt zu spät. Du hättest deinem Arbeitgeber die Schwangerschaft innerhalb von 2 Wochen nach Zugang der Kündigung mitteilen müssen. Die Kündigung ist rechtsgültig.
von
chrissicat
am 09.06.2017, 14:03
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Kuendigung und schwangerschaft
Aber 2 woche nach kuendigung ich Weiss nicht ob ich Bin schwanger. Test ich habe western gemacht und am Dienstag gehen ich nach Arzt.
von
daria.s2
am 09.06.2017, 14:41
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Kuendigung und schwangerschaft
AG jetzt schon in Kenntnis setzen falls noch nicht geschehen. Spätestens am Dienstag, der Arzt soll dir eine entsprechende Bescheinigung mitgeben. IMO gilt die Kündigung als unwirksam da innerhalb der Frist. Entscheidend ist das die Schwangerschaft in dem Moment bestand wo die Kündigung dir mitgeteilt wurde. Und das dürfte ja wohl passen.
Und ob er dir in der jetzigen Schwangerschaft ein BV geben muss muss der AG prüfen. Nur weil es das in der ersten gab heißt es nicht das du jetzt auch eines bekommst. Die Gesetze dazu werden gerade extrem verschärft. AG müssen erst alles mögliche untersuchen um doch einen Arbeitsplatz zu finden, BV sind die absolute Ausnahme.
Mitglied inaktiv - 09.06.2017, 18:28
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Kuendigung und schwangerschaft
Danke sehr für Ihre Antwort :) Ich muss noch etwas nach meine Chef geschrieben und geben oder Bescheinigung von Arzt reicht ?
von
daria.s2
am 10.06.2017, 08:25
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Kuendigung und schwangerschaft
Du musst deinem Chef schriftlich (per Brief mit Unterschrift) mitteilen, dass du schwanger bist, sowie den voraussichtlichen Entbindungstermin und beim Arbeitsgericht sofort am Montag Kündigungsschutzklage einreichen. Wenn du weiter Zeit verlierst, dann wird die Kündigung wirksam.
Mitglied inaktiv - 10.06.2017, 09:19
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Kuendigung und schwangerschaft
Wenn ich am Dienstag ales wiess, also habe ich bestaetigung von Arzt und schreibe ich eine Mitteilung da zu und ich sofort fahren nach Cheff bescheid sagen, dann wie so ich muss am Montag schon nach Arbeitsgericht gehen. Ich kann nicht erstmall warten was Chef machen ??
Danke :)
von
daria.s2
am 10.06.2017, 11:27
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Kuendigung und schwangerschaft
Du weißt doch jetzt schon dass du schwanger bist, dann musst du sofort Einspruch einlegen und dem Chef schriftlich Bescheid geben. Wenn er sofort und schriftlich die Kündigung zurück nimmt, dann brauchst du nicht zum Arbeitsgericht. Das ärztliche Attest kannst du nachreichen.
Warum so eilig? Weil die Fristen abgelaufen sind bzw. ablaufen.
Mitglied inaktiv - 10.06.2017, 11:50
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Kuendigung und schwangerschaft
Ales klar. Danke sehr fur Ihre helfen .
Gruess
Daria
von
daria.s2
am 10.06.2017, 12:05