Frage: Kuendigung und schwangerschaft

Sehr geehrte Frau Bader Ich habe eine frage. Am 18.05.2017 bekomme ich eine kuendigung. Kuendigung laeuft bis 30.06.2017. Weil ich bin jetzt in schwanger 6SSW also wenn ich am 18.05 kuendigung bekommen das ich bin schon schwanger aber ich Weiss das nicht. Jetzt ich muss sofort informiert mein Chef und dann : muss er jetzt meine kuendigung absagen ? Ist das richtig ? Und was ist wenn im erste schwangerschaft habe ich beschefitgungsverboten ? Muss Er auch im zweiten schwangerschaft das schreiben ? Danke sehr fuer Ihre antwort :) Mit freundlischen Gruessen Daria

von daria.s2 am 09.06.2017, 12:35



Antwort auf: Kuendigung und schwangerschaft

Hallo, wenn Sie von der Schwangerschaft nichts gewusst und es dem Arbeitgeber nach Kenntnis sofort mitgeteilt haben, verlängert sich die Frist. Ob sie ein Beschäftigungsverbot haben, kann ich auf die Ferne nicht entscheiden, das muss nicht so sein, nur weil es beim ersten Mal so war. Der Arbeitgeber muss eine Gefährdungsprüfung vornehmen. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 12.06.2017



Antwort auf: Kuendigung und schwangerschaft

Nein, das ist jetzt zu spät. Du hättest deinem Arbeitgeber die Schwangerschaft innerhalb von 2 Wochen nach Zugang der Kündigung mitteilen müssen. Die Kündigung ist rechtsgültig.

von chrissicat am 09.06.2017, 14:03



Antwort auf: Kuendigung und schwangerschaft

Aber 2 woche nach kuendigung ich Weiss nicht ob ich Bin schwanger. Test ich habe western gemacht und am Dienstag gehen ich nach Arzt.

von daria.s2 am 09.06.2017, 14:41



Antwort auf: Kuendigung und schwangerschaft

AG jetzt schon in Kenntnis setzen falls noch nicht geschehen. Spätestens am Dienstag, der Arzt soll dir eine entsprechende Bescheinigung mitgeben. IMO gilt die Kündigung als unwirksam da innerhalb der Frist. Entscheidend ist das die Schwangerschaft in dem Moment bestand wo die Kündigung dir mitgeteilt wurde. Und das dürfte ja wohl passen. Und ob er dir in der jetzigen Schwangerschaft ein BV geben muss muss der AG prüfen. Nur weil es das in der ersten gab heißt es nicht das du jetzt auch eines bekommst. Die Gesetze dazu werden gerade extrem verschärft. AG müssen erst alles mögliche untersuchen um doch einen Arbeitsplatz zu finden, BV sind die absolute Ausnahme.

Mitglied inaktiv - 09.06.2017, 18:28



Antwort auf: Kuendigung und schwangerschaft

Danke sehr für Ihre Antwort :) Ich muss noch etwas nach meine Chef geschrieben und geben oder Bescheinigung von Arzt reicht ?

von daria.s2 am 10.06.2017, 08:25



Antwort auf: Kuendigung und schwangerschaft

Du musst deinem Chef schriftlich (per Brief mit Unterschrift) mitteilen, dass du schwanger bist, sowie den voraussichtlichen Entbindungstermin und beim Arbeitsgericht sofort am Montag Kündigungsschutzklage einreichen. Wenn du weiter Zeit verlierst, dann wird die Kündigung wirksam.

Mitglied inaktiv - 10.06.2017, 09:19



Antwort auf: Kuendigung und schwangerschaft

Wenn ich am Dienstag ales wiess, also habe ich bestaetigung von Arzt und schreibe ich eine Mitteilung da zu und ich sofort fahren nach Cheff bescheid sagen, dann wie so ich muss am Montag schon nach Arbeitsgericht gehen. Ich kann nicht erstmall warten was Chef machen ?? Danke :)

von daria.s2 am 10.06.2017, 11:27



Antwort auf: Kuendigung und schwangerschaft

Du weißt doch jetzt schon dass du schwanger bist, dann musst du sofort Einspruch einlegen und dem Chef schriftlich Bescheid geben. Wenn er sofort und schriftlich die Kündigung zurück nimmt, dann brauchst du nicht zum Arbeitsgericht. Das ärztliche Attest kannst du nachreichen. Warum so eilig? Weil die Fristen abgelaufen sind bzw. ablaufen.

Mitglied inaktiv - 10.06.2017, 11:50



Antwort auf: Kuendigung und schwangerschaft

Ales klar. Danke sehr fur Ihre helfen . Gruess Daria

von daria.s2 am 10.06.2017, 12:05



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