Kündigung rechtens in Probezeit und Schwanger

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Kündigung rechtens in Probezeit und Schwanger

Hallo zusammen Brauche dringend Rat. Am besten Fachmännisch. Habe gerade meine Kündigung zum 9.4.15 bekommen. Probezeit und Schwanger in der 6. Woche. Leider habe ich noch keinen Mutterpass bekommen, da es noch früh ist um zusehen ob das Herz schlägt. Laut Telefongespräch letzte Woche, meinte meine Firma, klären Sie das erst in Ruhe und melden Sie sich. Ich hatte einen Tag nach Eröffnung der SS eine Blutung und sollte somit erstmal bis zum 7.4.15 zu hause bleiben. Nun habe ich gerade die Kündigung im Kasten. Habe sofort angerufen, er meinte er will das mit dem Chef klären, da ich nur eine Krankmelden eingereicht habe und noch keinen Mutterpass, also dem wieder erklärt ohne bestehende und beweisbar intakte Schwangerschaft kein Mutterpass deswegen erst Dienstag nochmal Termin.... Man bin so wütend. Brauch den scheiss Job. Habe gesagt melde mich Dienstag sofort nach dem Arzt. Sagte ihm auch das ich zwei Wochen Zeit habe innerhalb der Kündigung den Mutterpass einzureichen, und das sie das wussten und mich jetzt doch nicht kündigen können. Wie ist denn nun die Rechtslage? Kann mir jemand helfen?????? Bitte bitte bin am Verzweifeln.... Lg Anja

von Mercedes2298 am 02.04.2015, 22:56



Antwort auf: Kündigung rechtens in Probezeit und Schwanger

Hallo, sofort zum FA; Attest besorgen und beim AG vorlegen. Wenn er Ihnen nicht unverzùglich eine Bescheinigung vorlegt, dass er die Kù. zurùcknimmt, sofort zum RA. Liebe Grùsse NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 04.04.2015



Antwort auf: Kündigung rechtens in Probezeit und Schwanger

Du musst keinen Mutterpass vorlegen ! Eine Bescheinigung vom Arzt reicht. Die Daten aus dem Pass gehen den Chef nix an. Und ja, Du bist unkündbar sobald diese Bestätigung vorliegt.

von Sternenschnuppe am 02.04.2015, 23:01



Antwort auf: Kündigung rechtens in Probezeit und Schwanger

Hi Du benötigst nicht den Mutterpass, sondern eine Schwangerschaftsbestätigung vom Frauenarzt. Stellt der in der regel bei Feststellung der Schwangerschaft auch aus. Kostet aber etwas, bei mir damals 10 €. Die Kosten dafür muß dir der AG aber wieder geben. Auf den Mutterpaß hat der AG kein Anrecht, das ist dein ganz persönliches Eigentum - auch wegen Datenschutz.

Mitglied inaktiv - 02.04.2015, 23:01



Antwort auf: Kündigung rechtens in Probezeit und Schwanger

So sehr ich Dich verstehe, aber wütend sein auf den blöden AG finde ich hier ungerechtfertigt. Er hat ganz normal in der Probezeit gekündigt, was er jederzeit tun kann. Solange Du die Schwangerschaft nicht nachweist bist Du auch ganz normale Arbeitsnehmerin, die eben ganz normal eine Kündigung bekommen kann. Geh zum Arzt und lass eine SS-Bescheinigung ausstellen. Aufregung ist gerade nicht das richtige, also verrsuche Deinen Blicvkwinkel auf die sache zu ändern. Ganz ehrlich: jede Frau kann man kurz sagen dass sie SS ist... und dann darf der AG auf einen mündl. Aussage hin keine Kündigungen mehr ausstellen? Wenn die Frau wirklich SS ist, wird die Küpndigung eben zurückgezogen, kein Drama, für niemanden, anosnsten gilt sie. Gruss und allese Gute Désirée

von desireekk am 03.04.2015, 21:47



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