Sehr geehrte Frau Bader,
im Sommer 2012 wurde ich schwanger mit meinem Sohn und war seit Frühling 2011 unbefristet angestellt. Da ich mit dem AG kein Vertrauensverhältnis hatte, wollte ich erst ab der 12. Woche von der Schwangerschaft erzählen. Allerdings kündigte er mir in der 8. Woche ohne Angabe von Gründen. Auch als ich dann von der Schwangerschaft erzählte, nahm er die Kündigung nicht zurück. Ich musste erst einen Anwalt nehmen und vor das Gericht. Dieses gab mir Recht.
Mein Arzt stellte mir ein BV aus, damit ich dort nicht weiter arbeiten muss. Dann zahlte mir der AG einfach kein Gehalt mehr, sodass ich das einklagen musste. Als unser Kind dann geboren war, wollte der AG mir keine Elternzeit genehmigen mit dem Grund, dass ich das schon 3 Monate vor der Geburt hätte beantragen müssen (was ja nicht stimmt, sondern eine Woche nach der Geburt ist die Frist). Zum Schluss bekam ich sie dann doch.
Nun bin ich noch 11 Monate in Elternzeit und werde nach den Vorfällen definitiv dort nicht wieder arbeiten. Ich würde in der Elternzeit kündigen und versuchen eine neue Stelle zu finden. Wenn ich allerdings keine finden würde und arbeitslos wäre, hätte ich dann Anspruch auf ALG, obwohl ich selbst gekündigt habe?
Leider ist es sehr lang geworden...
Viele Grüße
von
Windelknecht
am 22.04.2014, 12:45
Antwort auf:
Kündigung nach der Elternzeit?
Hallo,
Sie werden eine Sperre bekommen. Deshalb würde ich mich nach etwas neuem umsehen und dann erst mit Frist 3 Mo. zum Ende der EZ kündigen
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 28.04.2014
Antwort auf:
Kündigung nach der Elternzeit?
Also so einen liebreizenden Arbeitgeber würde ich mit einer 2. Schwangerschaft kurz vor Ende der Elternzeit beglücken.
Wollt ihr noch eines ?
Vorteil : Du hast wieder 3 Jahre beitragsfreie Krankenversicherung, Mutterschutzgekd und da das ja schon Mobbing ist auch wieder ein BV.
Ob es eine Sperre gibt bei den belegbaren Zuständen weiss ich nicht.
Ich denke eher der AG kündigt Dich am ersten Arbeitstag. Dann muss er aber die Frist einhalten. Ob er Dich solange bezahlt freistellen würde ?
Wenn Du eine neue Stelle hast dauert es ja meist eine Weile bis zum unbefristeten Vertrag, bevor an Kind 2 zu denken wäre.
Zumindest wenn man dann den Job behalten will.
von
Sternenschnuppe
am 22.04.2014, 12:55
Antwort auf:
Kündigung nach der Elternzeit?
Wir arbeiten schon am zweiten Kind. Aber wissen natürlich nicht ob es so schnell klappt.
Ich möchte da wirklich nie wieder hingehen. Auch nicht einen Tag... Ansonsten denke ich schon, dass sie mich am 1. Tag kündigen würden.
von
Windelknecht
am 23.04.2014, 10:54
Antwort auf:
Kündigung nach der Elternzeit?
8 Monate hast Du ja noch zum basteln, dann müsstest Du erst kündigen, wenn Du zum Ende der Elternzeit da raus sein willst.
Von daher gebe ich Dir den Tipp, sollte keine Schwangerschaft eintreten, per Einschreiben nachzufragen wie sich der AG sich die weitere Zusammenarbeit vorstellt und welche Lösungen er hat aufgrund der Probleme in der Vergangenheit.
Vielleicht bietet er ja von sich aus an Dich zu kündigen, und bezahlt freizustellen bis zum Ende der Kündigungsfrist ?
Solange Du nix unterschreibst ist Plan Baby 2 auch nicht in Gefahr.
So kannst Du aber rechtzeitig abstecken wie er das sieht.
von
Sternenschnuppe
am 23.04.2014, 12:40