Guten Tag Frau Bader, ich bin 21 Jahre alt und zur Zeit in der 31. SSW. Nachdem ich ungeplant in meiner Probezeit schwanger wurde, hat mein Arbeitgeber versucht mich zu kündigen und mir meinen Arbeitsalltag nicht leicht gemacht, woraufhin ich ein Beschäftigungsverbot von meiner Frauenärztin bekommen habe. Da es langsam in den Endspurt geht, möchte ich gerne ein paar Fragen stellen, die mich beschäftigen. Ich möchte gerne nach dem Mutterschutz direkt in Elternzeit gehen. Da mein Mutterschaftsgeld höher ist, als das Elterngeld, möchte ich die Elternzeit erst nach den 8 Wochen Mutterschutz beginnen und ab da auch das Elterngeld beziehen. Sollte mein Kind nun doch früher kommen, verlängert sich mein Mutterschutz automatisch, das heißt mein Mutterschutz endet immer mit demselben Datum, oder? ET ist der 16.01.2015 - mein Mutterschutz würde am 13.03.2015 beginnen. Macht es einen Unterschied, wenn ich die Elternzeit bzw. das Elterngeld schon ab dem ET beantrage? Ich erwäge nach der Elternzeit eine andere Tätigkeit auszuüben und möchte ungern wieder zu meinem alten Arbeitgeber zurück. Kann ich während der Elternzeit kündigen? Wie sieht es denn dann mit meinen Urlaubstagen aus? Ich habe 20 Urlaubstage, die ich nicht mehr nehmen konnte. Kann ich auf eine Auszahlung bestehen? Vielen Dank schon mal für Ihre Mühe! Freundliche Grüße.
von ninxx am 08.11.2014, 19:19