Frage: Kündigung nach Elternzeit

Hallo Frau Bader, ich befinde mich noch bis 5.9.16 in Elternzeit (1 Jahr Elternzeit genommen). Der Plan war bei meinem alten Arbeitgeber Teilzeit weiterzuarbeiten. Vor der Elternzeit habe ich Vollzeit gearbeitet. Nun sagt mein Arbeitgeber, so wie es momentan aussieht hat er weder in Vollzeit noch in Teizeit eine Stelle für mich... Was soll ich davon halten? Er muss mir ja meine Vollzeitarbeitsplatz erhalten... Wird es auf eine Kündigung seitens des AG hinauslaufen? Wie soll ich mich dann verhalten? Ich möchte nicht kündigen, da ich sonst vom Arbeitsamt gesperrt werden würde. Ich hoffe Sie verstehen meine Problematik? Danke schonmal und liebe Grüße

von Ilo85 am 10.05.2016, 15:55



Antwort auf: Kündigung nach Elternzeit

Hallo, versuchen Sie zuerst, die EZ zu verlängern. Dann stellt sich die Frage, ob der AG mehr als 15 An hat und wichtige betriebliche Gründe nennen kann, um die TZ abzulehnen. Wenn ja, suchen Sie sich in der EZ einen anderen AG für TZ Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 11.05.2016



Antwort auf: Kündigung nach Elternzeit

Warum solltest Du kündigen? Dein AG muss dir am ersten Tag nach der Elternzeit einen Vollzeitjob geben der vergleichbar ist mit dem was Du jetzt hast. Kann er das nicht, muss er dir kündigen. Das kann er frühstens am ersten Arbeitstgag - und muss dann entsprechend der Kündigungsfristen solange das Gehalt zahlen. Einen Anspruch auf Teilzeit hast Du nur wenn die Firma entsprechend groß ist (mindestens 15 Angestellet). ABER !!!!!! ich würde nie und nimmer wenn ich noch Elternzeit übrig den Vollzeitvertrag auf Teilzeit umändern. Sondern IMMER innerhalb der Elternzeit Teilzeit arbeiten. Dafür müsstest Du aber die Elternzeit entsprechend verlängern. Weil, gehst Du Teilzeit innerhalb der Elternzeit arbeiten, darf der AG dir nicht kündigen. Änderst Du den Vertrag dauerhaft auf teilzeit, aber schon. Zudem ist der Vollzeitvertrag futsch und aufstocken von Stunden oft schwieriger. Was Du dem AG anbieten kannst ist aber folgendes. Er soll Dir bescheinigen das er keine Teilzeitstelle hat. Und das er dir die Erlaubnis gibt innerhalb der Elternzeit woanders zu arbeiten. Du verlängerst die Elternzeit um die restlichen 2 Jahre. Mit der Bescheinigung des AG kannst Du dann zum Arbeitsamt und suchst Dir eine neue Teilzeitstelle. Solange bis Du was neues hast bekommst Du dann ALG1 in Höhe der Teilzeitstelle. Wichtig, Du musst aber eine Kinderbetreuung nachweisen. Riesen Vorteil, Dein Vollzeitjob ist nicht weg, Du und Dein AG können schauen wie es in spätestens 2 Jahren aussieht und Du hast ein Einkommen. Und dein AG muss sich den Kopf nicht zerbrechen wie er Dich Vollzeit jetzt beschäftigt bekommt.

Mitglied inaktiv - 10.05.2016, 16:23



Antwort auf: Kündigung nach Elternzeit

Das interessiert mich auch ich bin auch in der Situation nach meinem 2. Kind. Sie sagte mir jetzt schon das sie in über einem Jahr keine Arbeit mehr für mich haben wird... Kündigen kommt für mich auch überhaupt nicht in Frage.. sowas ist schon frech i.wo vom AG... Ich verfolge deinen Beitrag und lese schleichend mit :) Ich hoffe es regelt sich zum guten bei dir Alles Gute

von liene am 10.05.2016, 18:04



Antwort auf: Kündigung nach Elternzeit

Danke für die Antworten! Ich finde es auch unter aller Würde, dass man als Mutter im Stich gelassen wird vom AG... Ein weiterer Gedanke von uns ist, die Elternzeit zu verlängern und dann wenn Gott so will ein 2. Kind bekommen. Wir wollen eh ein Geschwisterchen für unseren Sohn, dann halt einfach ein wenig eher. Ist für das 2. Elterngeld sicher auch nicht verkehrt. Dann hätte ich das Problem doch auch gelöst, in dem Sinne zumindest, dass mir nicht gekündigt werden kann...

von Ilo85 am 11.05.2016, 13:55



Antwort auf: Kündigung nach Elternzeit

Du hast ja ab Oktober ohne Einkommen nur Nullrunden. Wird dann also vielleicht sogar beim Mindestsatz landen ohne neuen oder alten Job. Könntest Du denn Vollzeit arbeiten ab Ende Elzernzeit ? Sonst verlängern, Teilzeit IN Elternzeit woanders arbeiten und dann erst schwanger werden.

von Sternenschnuppe am 11.05.2016, 16:11



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