Sorry, das ich nochmal frage, aber ich weiss jetzt nicht genau auf was sich Ihre Antwort bezieht.
Am 28.08 habe ich die Schwangerschaft gemeldet, das habe ich auch schriftlich.
Beim Gewerbeaufsichtssamt hat der AG gemeldet das nach Bekanntgabe der SS Beschäftigungsverbot ausgesprochen wurde (mit entsprechender Bekanntgabe der Gefährdung). Jetzt hat er mündlich geäussert das ich ja einfach nicht mehr gearbeitet hätte. Deshalb wurden mir vom 28.08 bis 17.09 Überstunden abgezogen. Beschäftigungsverbot wurde am 28.08 nur mündlich ausgesprochen.
Kann er mir jetzt noch kündigen.
von
susimaus
am 17.11.2014, 10:49
Antwort auf:
Kündigung jetzt noch möglich?
Hallo,
wenn er es doch gegenüber dem Gewerbeaufsichtsamt auch getan hat, ist es doch unproblematisch. Dann hätte doch er einen Fehler gemacht, wenn er es Ihnen nicht mitgeteilt hätte.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 18.11.2014
Antwort auf:
Kündigung jetzt noch möglich?
Hallo,
eine rechtlich verbindliche Antwort kann ich Dir nicht geben.
Aber, was mir auffällt:
Dein Arbeitgeber hat doch nicht nur Dir gegenüber das Beschäftigungsverbot ausgesprochen, sondern auch beim Gewerbeaufsichtsamt die Schwangerschaft und das Beschäftigungsverbot gemeldet.
Habe ich das richtig verstanden?
So hast Du doch einen "Zeugen", nämlich das Gewerbeaufsichtsamt, dass Du ein Beschäftigungsverbot bekommen hast.
Hast Du Dich schon mal mit dem Gewerbeaufsichtsamt in Verbindung gesetzt, und denen gesagt, dass Dein Arbeitgeber Dir die Überstunden abgezogen hat?
Übrigens hatte ich auch ein Beschäftigungsverbot vom Arbeitgeber und habe nie etwas schriftliches dazu bekommen.
Liebe Grüße
und viel Erfolg
Luvi
von
luvi
am 17.11.2014, 15:32