Frage: Kündigung in der Elternzeit

Guten Tag Frau Bader, ich (verheiratet, 2 Kinder) bin gerade in einer 2 jährigen Elternzeit (begonnen im Dezember 2014), die ich auch so im Vorfeld mit dem Arbeitgeber abgesprochen habe. Aufgrund persönlicher Veränderungen überlege ich meine unbefristete Stelle nach den 2 Jahren nicht mehr anzutreten. Wenn ich meinen Arbeitgeber schon vor Ablauf der Elternzeit darauf anspreche (das möchte ich eigentlich unbedingt, mindestens ein 3/4 Jahr vor Beendigung der EZ, da ich ein sehr gutes Verhältnis zu meinem AG habe), laufen dann die 2 Jahre Elternzeit trotzdem zu Ende? Ich möchte natürlich eigentlich noch die Eltenzeit zu Ende nehmen und mich nicht arbeitlos melden, da ich erst nach den 2 Jahren wieder arbeiten gehen möchte. Wie wäre das eigentlich, wenn ich nach den 2 Jahren grundsätzlich nicht mehr arbeiten würde. Müsste ich mich dann nach Ablauf der Elternzeit arbeitslos melden? Ich hoffe es ist einigermaßen verständlich geschrieben... Danke und herzliche Grüße Suse

von Suse30 am 17.08.2015, 17:01



Antwort auf: Kündigung in der Elternzeit

Hallo, Müssen sie nicht. Kündigungsfrist 3 mo zum Ende der EZ. Aber ist das fair? Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 20.08.2015



Antwort auf: Kündigung in der Elternzeit

Hallo, was du machen "musst" ist, 3 Monate vor Ende der EZ dem AG deine Kündigung zukommen zu lassen. Was ich empfehlen würde: spätestens 7 Wochen vor Ende der 2 Jahre = zugleich der Beginn des 3. Jahres der EZ, dem AG mitteilen, dass Du noch das 3. Jahr in Anspruch nehmen möchtest. Damit hast Du ein Jahr gewonnen um zu finden wie es weitergehen soll. Wenn Du grundsätzlich nicht mehr arbeiten möchtest danach, kannst Du Dich arbeitslos (aber nicht arbeitssuchend) melden, musst Du aber nicht. Hilft das? Gruss Désirée

von desireekk am 17.08.2015, 17:42



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