Hallo Frau Bader, meine Elternzeit geht bis 15.08.17. Jetzt habe ich erneut erfahren das ich schwanger bin und auch meinen Arbeitgeber sofort darüber informiert. Da ich Zahnarzthelferin und bin und ich in der Assitzenz eingeplant war ( von 16.08.17 bis 18.1.18 (letzter Arbeitstag, Mutterschutzfrist), kann ich nur noch an der Anmeldung arbeiten. Mein Arbeitger sagt aber, er hat für mich keine Aufgaben in der Verwaltung. Es würde nicht weitergehen sagt er. Kann er mich jetzt nach meiner Elternzeit kündigen oder bin ich wegen meiner neuen Schwangerschaft in Mutterschutz und er kann mich nicht kündigen? Und wenn ich ein Beschäftigungsverot bekommen (ob vom AG oder Frauenärztin) wie geht es dann für mich weiter? Liebe Grüße
von martina249 am 23.06.2017, 12:07