Sehr geehrte Frau Bader,
Ich befinde mich bis zum 10.09.18 in Elternzeit und habe einen unbefristeten Arbeitsvertrag. Nun möchte ich mich neu beruflich orientieren und habe eine Stelle ab dem 15.09.18 gefunden. Was muss ich bei der Kündigung beachten?
Kann ich auch jetzt schon kündigen oder habe ich dadurch irgendwelche Nachteile?
Mfg
von
schwangere88
am 12.06.2017, 21:18
Antwort auf:
Kündigung in Elternzeit
Hallo,
natürlich können Sie mit den normalen Fristen während der Elternzeit kündigen.
Sinnvoller wäre es aber, zu prüfen, ob es sich um eine Teilzeit handelt, also bis zu 30 Stunden, dann könnten Sie auch mit Zustimmung des alten Arbeitgebers Teilzeit bei einem anderen Arbeitgeber arbeiten.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 13.06.2017