Ich muss Sie nochmal genauer Fragen ,bin sicherlich begriffsstutzig.Mein Sohn wird am 3.01.2016 ein jahr ,geht dann voll in die Kita.Meine elternzeit geht noch bis 03.04.2016,wobei ich im dezember 2015 das letzte mal Elterngeld erhalte.Ich wollte es auf ein Jahr gezahlt haben.Kann ich spätestens am 3.10.2015 zum 3.1.2015 bei meinen Arbeitgeber kündigen,obwohl ich noch bis April in Elternzeit bin?Möchte gerne mir einen familienfreundlicheren Job suchen ohne Mehrschichtsystem.Oder bin jetzt quasi bis April "gefangen"?Vielen Dank.
von
dajoni77
am 21.09.2015, 14:33
Antwort auf:
Kündigung in Elternzeit
Hallo,
neine, Sie können auch während der EZ mit den vertragl/ gesetzl. Fristen kündigen.
Vllt. ist es sicherer, in der EZ bei einema nderen AG Tz zu arbeiten ohne zu kündigen. Da muss aber der alte Ag zustimmen.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 22.09.2015
Antwort auf:
Kündigung in Elternzeit
Kannst Du.
Wenn Du Teilzeit arbeiten willst, würde ich eher versuchen die Elternzeit zu verlängern und die Genehmigung einholen woanders in Elternzeit zu arbeiten.
Kündigst Du wie oben genannt, musst Du ab Januar Deine Krankenkasse alleine zahlen und für ALG1 bist Du auch gesperrt wegen Eigenkündigung.
Dieses könntest Du bei Nachweis der Betreuung und Bestätigung dass die Arbeitszeiten nicht zu den Betreuungszeiten passen sonst in Elternzeit bekommen.
von
Sternenschnuppe
am 22.09.2015, 10:08