Guten Tag, Frau Bader, wir sind Anfang des Monats in eine neue Stadt umgezogen und haben hier mit Glück einen Betreuungsplatz für unser Kind in einer Einrichtung bekommen. Unsere Tochter geht seit letzter Woche in diese Einrichtung, der Vertrag ist am 21.4. rückwirkend zum 15.4. geschlossen worden. Nun haben wir gestern überraschend kurzfristig auch noch eine Zusage in unserer absoluten Wunsch-KiTa (Montessori-Kinderhaus, gleiche Stundenanzahl, bessere Erreichbarkeit) erhalten. Gerne würden wir dorthin wechseln. Unser Problem ist, dass in dem bestehenden Vertrag keine Kündigungsfrist angegeben ist. Er endet automatisch mit der Schulpflichtigkeit des Kindes oder kann nur aus außerordentlichen und wichtigen Gründen, die schriftlich in der Kündigung belegt werden müssen, mit einer Frist von 4 Wochen zum Monatsende gekündigt werden (z.B. Umzug). Können Sie mir sagen, ob wir eine Chance haben den Vertrag zu kündigen? Wäre eine Kündigung zu Ende Mai möglich, oder gibt es eine andere (gesetzliche) Frist für eine Kündigung? Wir würden gerne unser Kind ab nächster Woche in die andere KiTa geben und dann die Kosten vorübergehend doppelt zahlen. Besten Dank im Voraus!
von Claires_Mum am 26.04.2017, 13:50